Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Darf ein arzt einen eingeschribenen brief mit der aufforderung der gesamten akten herausgabe ...den brief verweigern?(also anname verweigern.und mir die akte nicht aushändigen)?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Darf ein arzt einen eingeschribenen brief mit der aufforderung der gesamten akten herausgabe ...den brief verweigern?(also anname verweigern.und mir die akte nicht aushändigen)?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Claudia Wild
Nein. Lediglich sèine Handnotizen muss er nicht herausgeben.
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Nathalie Arnold
Das was er sich jeweils während der kons aufschreibt oder auch die MPAs
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Nathalie Arnold
Er kann übrigens die Herausgabe des originales verweigern nicht jedoch Kopien davon...
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Tilla Rodigari-Fassi
nein kann er nicht. er ist verpflichtet dir eine gratiskopie deiner akte auszuhändigen. hatte letztes jahr so einen fall. bin über die ombudsstelle gegangen. nach einigem hin und her hat er die akte schliesslich ausgehändigt
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Claudia Burkart
Hat er Dir nicht gesagt das du ein Formular unterschreiben musst das du die Akten dann erhälst? Es ist deine Krankenakte und eine Kopie muss er dir geben einfach im Gegenzug einer Unterschrift.
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Claudia Burkart
Sie wollen sicher gehen und das dürfen sie auch verlangen. Machen jetzt alle die ich kenne Ärzte sowie wir Zaz.
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Petra Lienhard
Nein,kann er nicht.Wenn Du z.B einen Arzt wechselst,muss er die Akten auch rausgeben.Meiner hat sie mir damals in die Hand gedrückt.Du hast ein Recht auf Deine Akten,sowie auch,das einsehen der Akten.
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Simone Koenig
Er will mir nichts aushändigen stellt sich auf stur...
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Petra Lienhard
Dann würde ich mich mit dem Kantonsarzt in Verbindung setzen.
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Vanny Bördi
1. Ja er darf ein einschreiben annahme verweigern das dürfen alle völlig legitim. 2. Akteneinsicht ist ein Patientenrecht! Der patient hat das recht auf einsicht seiner kartei sowie auch eine kopie jedoch, kein oroginal. Patient muss sich ausweisen um zu beweisen das er rechtmässig nur seine akten bezieht!
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Elza Ibrahimi
Auch bei uns ist es so geregelt:
Die Akte erhält der Patient nach dem er diese persönlich abholt und auch mit einer Unterschrift bestätigt - handschriftliche Aktennotizen bekommt der Patient nur wenn er diese ausdrücklich wünscht ansonsten nicht (: