Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Darf die Immobilienverwaltung via Email rine betreibungsandrohung machen? Dies sollte doch via Post folgen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Darf die Immobilienverwaltung via Email rine betreibungsandrohung machen? Dies sollte doch via Post folgen?
Ansichten: 4
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Irene Bee
Eine Betreibungsandrohung ist "goodwill".
Eigentlich könnten sie jmd. sofort, ohne eine Mahnung betreiben.
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Gioia Nicolina Maria
Meinem Wissenstand nach muss eine solche Aufforderung schriftlich erfolgen. Demnach per post
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Carolin Metzler
wenn du in der Rechnung eine Zahlungsfrist hast, bist du nach Ablauf der Frist automatisch im Verzug-->es braucht keine Mahnung (in welcher Form auch immer) und du kannst direkt betrieben werden
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Michèle Eichenberger
Die Verwaltung weiss das ich mit meinem Exfreund kein Kontakt habe. Sie hatten nur ihm Mahnungen geschickt und er hat mir nichts gesagt. Und ich habe bei der Wohnungsabgabe meine neue adresse angegeben
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Carolin Metzler
Ob du mit deinem exfreund kontakt hast oder nicht, kann der verwaltung absolut gleichgültig sein... Relevant sind die mietparteien - und wenn du als mietpartei eine rechnung mit zahlungsfrist erhalten hast, ist es egal, wer die mahnungen bekommt, weil du durch das nicht fristgerechte begleichen der rechnung automatisch in verzug gerätst