Darf der vermieter von mir verlangen für die mietkaution eine versicherung über die kautionssumme bei einer Firma wie swisscaution abzuschliessen, anstelle die Kaution selber zu zahlen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Roman Caviezel Ja, er bestimmt die Art der Sicherheit.

Andreas Thanner Was heisst verlangen... streng genommen muss der Vermieter nur eine Kaution akzeptieren. In welcher Form diese stattfindet hat ihn grundsätzlich nicht zu interessieren.
Aber: Er kann jederzeit einen Rückzieher machen wenn Sie das nicht wollen. Somit entscheidet er de facto darüber, ja.

Eveline Gutmann ja, klar. Entweder du machst mit oder bekommst die Wohnung nicht.

Markus Meyer der mieter muss eine sicherheitsleistung hinterlegen. der vermieter hat keinen einfluss wo und in welcher art.

hier der Artikel dazu

Art. 257e (OR)
s. auch:
II. Sicherheiten durch den Mieter
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.

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