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Darf der Arbeitgeber der Lehrtochter 50.- vom Lohn abziehen, wenn etwas defekt ist (durch sie) obwohl es KEINE Absicht war! Wie kann sie jetzt vorgehen?!
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Darf der Arbeitgeber der Lehrtochter 50.- vom Lohn abziehen, wenn etwas defekt ist (durch sie) obwohl es KEINE Absicht war! Wie kann sie jetzt vorgehen?!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:24
Artan Presheva
War es fahrlässig?
Fr, 02/06/2017 - 13:24
Jana Sina Scherrer
Nein... ?
Fr, 02/06/2017 - 13:24
Bubu Sandra
grundlegend nein da sie in der ausbildung ist somit ist der auftraggeber der schuldige
wenden kann sie sich an das lehrlingsamt oder wenn sie einen lehrlingsbetreuer haben zu dem
grundlegend würde ich ein direktes gespräch mit dem chef beforzugen
Fr, 02/06/2017 - 13:24
Robert Schweng
Ich würde als Elternteil die 50.- SFr. übernehmen. Chef hat Ruhe Tochter kann weitermachen ohne Klage.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Patrick Wohler
Das nennt sich unternehmerisches Risiko und ist vom Arbeitgeber zu tragen sicher nicht von der Lehrtochter......Tja schöner Lehrbertrieb ist das
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Anne Marie
Kannst du als Kollegin nicht mal mit dem Chef reden? Das es nicht in Ordnung ist, schließlich ist sie eure lehrtochter. Da darf sich meiner Meinung nach jeder aus dem Betrieb für sie einsetzten.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Jana Sina Scherrer
Ja würde ich wirklich gerne, nur befürchte ich dann, dass mir jenachdem der chef das leben zur hölle macht, da er sich angegriffen fühlt
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Manuel Schranz
Sie soll doch die 50.- zahlen aber wissen dass sie sich wehren könnte. Andere Möglichkeit wäre eine Vermittlung mit dem Berufbildungsamt oder so.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Alis Olympia Puglisi
dann ist er kein guter chef!
ein guter chef nimmt rückmeldungen an und ist sich nicht zu schade für ein neutrales gespräch. ich empfehle ihr, ein gespräch mit ihm und ihren eltern. und wenns gar nicht geht, kann sie sich beim zuständigen lehrlingsamt hilfe holen.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Robert Schweng
Der Arbeitgeber ist eigentlich gegen solche Vorfälle mit Lehrlingen versichert und bekommt es von der Versicherung wieder. Es sei denn grob fahrlässig
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Patrick Wohler
bei 50.- ist der Selbstbehalt ja höher ?
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Manuel Schranz
Ja gäu dann würd er noch ins Minus kommen ?
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Manuel Schranz
Sicher, Robert Schweng? Das variert wohl stark je nach Betrieb. Obligatorisch ist so eine "Betriebshausratsversicherung" meines Wissens nicht.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Robert Schweng
Manuel Schranz wenn solche Vorfälle überhaupt passieren dann sehr oft mit Lehringen oder Anzulernenden. Sollte der Chef dagen nicht abgesichert sein, ist er meiner Meinung nach nicht sehr klug oder braucht nur bilige Arbeitskräfte. Da passiert so etwas dann sicher noch öfter.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Jana Sina Scherrer
Hätte auch mir oder einer anderen Mitarbeiterin passieren können. Jenachdem wer es auffüllt.. ?
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Carinè von Rivière
Nö ? geht auf Versicherung, der Lehrmeister ist versichert. Und nur wer nichts macht macht nichts falsch oder putt ? sei ihm gesagt.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Blerta Kamberi
Der Arbeitgeber sollte versichert sein und ihm sollte auch durchaus klar sein, dass sein Vorgehen nicht gerechtfertigt ist. Die Lehrtochter steht im Recht. In manchen Fällen jedoch ist es klüger, von seinem Recht keinen Gebrauch zu machen. Sollte die Lehrtochter mit diesem Lehrbetrieb zufrieden sein, sollte es also keine weiteren Beweggründe geben, um die Lehrausbildung in jenem Lehrbetrieb zu beenden, so würde ich lieber ein Auge zudrücken und diese CHF 50 vergessen. Schliesslich ist eine gute Lehrstelle auch nicht an jeder Ecke zu finden. Man muss in jeder Ausbildung mit Stolpersteinen rechnen. Mit einem Streit über diesen Fall würde man wohl die Lehrausbildung riskieren.
Sollte sich aber ein solcher Vorfall zukünftig wiederholen, so sollte man nicht mehr schweigen.
Fr, 02/06/2017 - 13:25
Michael Buchmann
Googeln und man lese 😊
http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/publikationen/roland_mueller...