Danke für die schnelle Aufnahme..
Mir wurde diese Gruppe durch einen Link empfohlen, den ich in "zu verschenken" hatte. Ich poste ihn hier auch gerne mal:
Ich suche: Einen juristischen Rat (die kostenlose Rechtsberatung vom Ktipp konnte/wollte mir nicht helfen):
Ich betreibe eine kleine Homepage (www.ursiswelt.ch), auf der ich mehr oder weniger meine Wanderungen und Ferien festhalte, in der Annahme, dass es ev. Leute gibt, die froh darüber sind, wenn sie von meinen Ideen und Erfahrungen profitieren können, oder die einfach nur Freude daran hatten die kleinen Berichte mit Fotos anzuschauen und ein wenig mitzuerleben. Bei meinen Australienferien auf dieser Homepage gab es nun eine kleine Karte, auf der der Link zur Ursprungsseite vermerkt war. Leider hat mir das jetzt von einer deutschen Anwaltskanzlei eine Abmahnung über 500 Euro eingebracht (angeblich Urheberrechtsverletzung) mit der Androhung auf einen Gerichtsprozess, falls ich das nicht einzahle. Da beim Bild der Urheber angegeben war, und meine HP nicht kommerziell ist, habe ich nicht das Gefühl, dass ich Urheberrechte verletzt haben soll. Soll ich nun auf dieses Schreiben reagieren? Und falls ja; wie soll ich reagieren?
Ich stelle auch sehr gerne das Schreiben der Anwaltskanzlei mit einem Mail zur Verfügung..

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hallo, leider ist es gerade mal wieder in Mode Blogger abzumahnen. Frag doch den Urheber ob Du das Bild nutzen darfst, dann wäre die Abmahnung hinfällig. Oft hat der Urheber gar keine Ahnung dass eine Kanzlei in seinem Namen abmahnt. Hier findest Du mehr Infos: http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ursi Alayan-Ricklin

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke für den Tipp. Der Urheber ist verstorben, und seine Witwe versucht nun ganz offensichtlich Geld zu machen (welt-atlas.de).. Bei "meinem" Bild handelt es sich um eine Karte. Es ist, gem. Auskunft vom Amt für geistiges Eigentum, wahrscheindlich nicht mal urheberrechtlich geschützt. Die Frist von der Anwaltskanzlei läuft noch drei Tage, und ich bin mir immer noch nicht sicher was ich tun soll: Zahlen? Einen Vergleich anbieten? Darauf beharren dass kein Urheberrechtsverletzung vorliegt? Was wenn es dann zum Gerichtsprozess kommt? Ich möchte auch die Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv