Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
danke für die Aufnahme...wir haben vor fast 2 Monaten unsere alte Wohnung abgegeben...es war alles in Ordnung, ausser die zwei kleine Schraubenlöcher, die an der Seitenwand vom Kühlschrank (weisse Holzverkleidung) gemacht wurden...eine Reperatur Offerte von 1600 Fr (neue Verkleidung), haben wir nicht akzeptiert...es kann doch nicht sein, dass wegen 2 kleinen Löcher, eine ganze Verkleidung ersetzt werden muss...da der Vermieter die Wohnung gerade verkaufen will, sagte er, dass es eine Preisminderung zur Folge hat...in den nächsten Tagen erwarten wir etwas Schriftliches...im Mieterrechtschutz wurde uns gesagt, dass wenn die Wohnung älter als 10 jährig ist, muss der Vermieter 3/4 der fälligen Reparaturkosten selber tragen...stimmt das so?...es ist ein riesen "gschiess" wegen den zwei Löcher und ich wollte fragen, ob das jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat? vielen Dank
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
danke für die Aufnahme...wir haben vor fast 2 Monaten unsere alte Wohnung abgegeben...es war alles in Ordnung, ausser die zwei kleine Schraubenlöcher, die an der Seitenwand vom Kühlschrank (weisse Holzverkleidung) gemacht wurden...eine Reperatur Offerte von 1600 Fr (neue Verkleidung), haben wir nicht akzeptiert...es kann doch nicht sein, dass wegen 2 kleinen Löcher, eine ganze Verkleidung ersetzt werden muss...da der Vermieter die Wohnung gerade verkaufen will, sagte er, dass es eine Preisminderung zur Folge hat...in den nächsten Tagen erwarten wir etwas Schriftliches...im Mieterrechtschutz wurde uns gesagt, dass wenn die Wohnung älter als 10 jährig ist, muss der Vermieter 3/4 der fälligen Reparaturkosten selber tragen...stimmt das so?...es ist ein riesen "gschiess" wegen den zwei Löcher und ich wollte fragen, ob das jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat? vielen Dank

Ansichten: 9
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 12/04/2019 - 08:46
Robert Schweng
Sandra Seiler Seh ich das richtig, ihr habt in die Küchenverkleidung gebohrt?
Cathi Barmet Sandra Seiler leider, ja
Sandra Seiler Cathi Barmet ups 🙈. Bei uns riss im Küchenschrank innen mal was aus. Wurde fachmännisch repariert. Hat man aber gut gesehen. Der Monteuer sagte noch: wäre es aussen, müsste alles ersetzt werden 🙈. Ich denk das wird bei euch das Selbe sein 😪
Christian Oberhänsli Wie sollen denn diese Löcher Deiner Ansicht nach "repariert" werden, Cathi Barmet...? 😲
Cathi Barmet Christian Oberhänsli also ich habe mit der Ale zwei kleine Löcher gemacht...kann man das nicht, wie bei der Wand kitten?
Steffi Stamm Du kannst nicht Löcher in eine Küchenwand machen! 😮 das muss ersetzt werden und mit 1500/1600 liegt man da total im Rahmen... eine Küche kostet ja auch schnell mal 20000...
Denise Breiler Guten Morgen ! Leider wirst du da schlechte Karten haben ... aber frag mal bei deiner Hausrat nach, evt. Übernehmen die das ? Löcher in der Küchenverkleidung is leider so nicht aktzeptabel....
Als wir damals ausgezogen sind, hat unsere Versicherung alles geregelt und bezahlt ....
Es gibt eine Art Regelung, wann der Mieter bei Auszug nichts mehr ersetzen muss bzw. Der Vermieter sich daran beteiligen muss aber leider weiss ich nicht wie es bei Küchenschränken aussieht ...
Annelise Schnyder Schau auf der offiziellen lebensdauertabelle vom mieterverband nach, welche lebensdauer küchenschränke haben. Dann erkundige dich, wie alt die Einrichtung ist. Dein Anteil ist dann prozentual der Anteil, der die lebensdauer unterschreitet. Z. B. Lebensdauer 20 Jahre, Alter der Einrichtung 13 Jahre, dein Anteil 7/20stel. Bei einem Betrag von 1600 sind das 560 Franken.