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Danke für die Aufnahme. Und ich gehe davon aus, dass es nicht überrascht, wenn sie gleich mit einer Frage verbunden ist:
Kann ein Vermieter (betrifft hier zentral eine BWG) darauf bestehen "es gibt in den Wohnungen keine privaten Waschmaschinen - ausser sie wären durch Invalidität begründet"?
Die Verbindung zum Trocknungsgedanken/zur provozierten Schimmelfeuchtigkeit ist mir klar, aber dies hier kein Thema.
DASS die Maschine, wenn überhaupt, professionell installiert sein muss und nicht professionell genutzt wird, ist mir aus Vergleichsstudien klar.
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Danke für die Aufnahme. Und ich gehe davon aus, dass es nicht überrascht, wenn sie gleich mit einer Frage verbunden ist:
Kann ein Vermieter (betrifft hier zentral eine BWG) darauf bestehen "es gibt in den Wohnungen keine privaten Waschmaschinen - ausser sie wären durch Invalidität begründet"?
Die Verbindung zum Trocknungsgedanken/zur provozierten Schimmelfeuchtigkeit ist mir klar, aber dies hier kein Thema.
DASS die Maschine, wenn überhaupt, professionell installiert sein muss und nicht professionell genutzt wird, ist mir aus Vergleichsstudien klar.

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Kommentare
Mo, 02/07/2018 - 15:42
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner kurz googeln und siehe da:
Brauche ich die Zustimmung des Vermieters, wenn ich in meiner Wohnung eine eigene Waschmaschine installieren will?
Das ist eine Streitfrage. Für bauliche Veränderungen an der Mietwohnung benötigen Sie gemäss Art. 260a OR die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Die Frage ist nun, ob man bei der Installation einer modernen Waschmaschine von einer baulichen Veränderung reden kann. Abänderungen an den Sanitäranlagen sind dazu heutzutage kaum mehr nötig. Zu berücksichtigen sind aber auch der allenfalls erhöhte Wasserverbrauch, den andere Mieter über die Nebenkosten mitfinanzieren, und allfällige Lärmemissionen. Insofern kann die Installation einer eigenen Waschmaschine schon Auswirkungen auf die gesamte Liegenschaft haben. Vorsichtshalber sollten Sie also die Zustimmung des Vermieters oder der Verwaltung einholen. Wichtig ist auch, dass Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die bei einem allfälligen Wasserschaden aufkommen würde. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist aber ohnehin allen Leuten zu empfehlen.
Gesetzliche Grundlagen:
OR 260a OR
Birgit Rechsteiner https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
Sandra Schnelli-Kehrli ja
Robert Schweng Das ist wirklich sehr strittig, da solche Verordnungen aus einer Zeit stammen, in denen die Maschinen lauter und die Wände dünner waren.
Zudem gibt es Heute auch Tumbler, welche die Feuchtigkeit nicht an die Luft abgeben sondern in einem Behälter sammeln.
Auf der anderen Seite unterhalten die Vermieter einen Waschraum, dessen Unterhalt auch sie bezahlen müssen, ob sie nun dort waschen oder nicht.
Kurt Egli Laut diesem Artikel:
Sollte es seitens der Lärmemmissionen keine Beanstandung geben, wenn das Gerät den erhöhten Anforderungen nach der Norm SIA 181 (Ausgabe 2006, Schallschutz im Hochbau) ohne zusätzliche Massnahmen erfüllt,
https://blog.homegate.ch/de/waschturm-wohnung/