Danke für die Aufnahme...

Ich habe eine Frage ich war bis vor 1 Jahr noch verheiratet mitlerweilen geschieden. Habe aber mit dem jetztigem Partner ein Kind das schon 6 Jahre alt ist. Mein Exmann hat mir versichert das er die Vaterschaft aberkennung macht, was bis heute leider nicht erfolgt ist. Was kann ich machen das er das macht? Ein Problem gibt es ich habe seine Nummer nicht mehr. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

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Kommentare

Sandra Marty

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Was steht den bei der Geburtsurkunde? Und so wie ich deinen Text verstehe.. Ist dein jetziger Partner der Vater des Kindes oder wie?

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Sandra Marty

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Geht es den um Alimente? Was steht den im Scheidigsurteil?

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Giusy Tassielli

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Mein jetztiger Partner ist der Vater vom Kind. Er möchte auch die Vaterschaftsannerkennung machen aber wir können nichts machen solange mein Ex das kind nicht aberkennt

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Sandra Marty

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Ha dir da en Link.. lies das mal durre.. Mi muess das übers Gricht mache..

https://www.ch.ch/de/vaterschaft-kindesanerkennung-anfechten/

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Giusy Tassielli

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Mein Ex mann ist aber nicht der leibliche Vater das ist mein jetztiger Partner

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Robert Schweng

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(Admin) Ach so, na dann kann Dein Partner sowie Du gerichtlich auf Aberkennung der Vaterschaft klagen. Da habt Ihr sehr gute Chancen. Ich fraqe mich allerdings: Warum sollte Dein Ex-Mann nicht einverstanden sein, wenn er nicht der leibliche Vater es Kindes ist und nicht mit dem Kind zusammenlebt???

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Giusy Tassielli

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Ich weiss eben nicht ob es bei ihm vergessen gegangen ist oder so.... also können ich und mein partner rinfach aufs gericht gehen und da eine klage machen?

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Stefan Stutz

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Giusy Tassielli verstehe ich das richtig: als der kleine auf die Welt kam, hat der Ex-Mann die leibliche Vaterschaft anerkannt und nun möchte der "richtige Vater" nach der Scheidung die leibliche Vaterschaftsanerkennung?

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Giusy Tassielli

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Als mein sohn im 2010 auf die welt kam war ich zwar noch vetheiratet aber lebte nicht mit meinem Exmann zusammen. Da er die scheidung hinaus verzögert hat wurden wir 2014 endlich geschieden. Aber da ich noch verheiratet war wird als Vater den Mann eingetragen.

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Jessica Sumi

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Vaterschaftsanfechtung geht nur bis das kind 5 jährig ist. Danach ist der der vater welcher in der geburtsurkunde steht... (Auskunft von einem Anwalt).

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Robert Schweng

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Das Kind hat ein Recht zu erfahren wer sein leiblicher Vater ist! Das erlischt nicht mit 5 Jahren ! Wenn ein Kind erst mit 18 erfährt dass leiblicher Vater jemand anderes ist, kann es auch klagen!

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Jessica Sumi

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Ich schreibe es aus sicht des vaters!

wies bei einem kind ist weiss ich nicht

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Jessica Sumi

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Danke, also stimmt meine Aussage ?

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Robert Schweng

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Jessica Sumi Deine Aussage stimmt nur bedingt. Der leibliche Vater hat bis 5 Jahre nach Geburt und KENNTNIS Zeit die Vaterschaft abzuerkennen. D.H. Wenn der leibliche Vater erst mit 5 Jahren erfährt, dass er der Vater sein könnte. Könnte er klagen bis das Kind 10 ist.

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