danke für die Aufnahme! Ich brauche einen Rat, weiss aber nicht, wohin ich mich wenden kann. Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen? Es geht um folgendes: Mein Ex-Mann bezahlte mir über längere Zeit keine Kinderalimente für 2 Kinder. Es handelt sich um rund 40.000.-- Fr. Bis Anhin hatte unsere Wohngemeinde sich darum gekümmert. Da ich einer Arbeit nachging, bekamen wir nur eine Minimalbevorschussung von ca. 45.-- für 2 Kinder. Inzwischen sind meine Kinder volljährig, und haben die 1.Ausbildung abgeschlossen. Das heisst, laut unserer Scheidungsvereinbarung, dass er keine Alimenten mehr bezahlen muss, ausser den ausstehenden Betrag. Da er privat stark verschuldet ist, hat die Gemeinde nie über den Arbeitgeber die Alimenten eingefordert. (damit er seinen Job nicht verliert, hat man uns begründet) Laut Gemeinde sei es aussichtslos, ihn zu betreiben. Da die Gemeinde nun nichts mehr unternimmt, bin ich mir am überlegen, ihn nun doch auf eigene Faust zu betreiben. Was muss ich an Kosten rechnen, welche auf mich zu kommen können? (bin leider nicht auf Rosen gebetet, und kann seit 3 Jahren krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten) Auch bin ich mir am überlegen, mich direkt an seinen Arbeitsgeber zu wenden. Wie würdet ihr vorgehen? Ich wäre zur Zeit wirklich dankbar für jeden Tip und Ratschlag! (sorry für den langen Text, aber es steht eine sehr komplexe Geschichte dahinter)

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Kommentare

Claudia Burkart

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Also über Arbeitgeber würde ich sowieso nicht gehen. du solltest wissen, wenn er so verschuldet ist hat er auch betreibungen oder Sogar Verlustscheine. da musst du dich hinten anstellen bevor du etwas bekommst. die Kosten werden nach Höhe des verlangten Betrages ausgerechnet. Kann sein das du vergeblich betreibst und noch drauf zahlst und am Schluss einen Verlustschein erhälst. das heisst in den nächsten 20. Jahren müsstest du immer wieder neu betreiben um ev an das Geld zu kommen. Ich denke die Gemeinde hat einen Betreibungsauszug eingeholt so das sie gesehen haben das es sich nicht lohnt es einzufordern.

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Claudia Burkart

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Kosten werden nach Betragshöhe ausgerechnet

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