Danke für die Aufnahme

Hab auch gleich eine Frage.
Ich muss im Oktober ins Spital, Knie OP. Meine Kinder sind 8,5 und 3. Mein Mann hat nun für die Tage des Spitalaufenthalts Betreuungsurlaub beantragt. War auch Anfangs ok, jetzt kam aber die Antwort dass er Ferientage nehmen muss, da er ja nicht mich als "Kranke" in der Zeit betreuen muss. Hat er tatsächlich keinen Anspruch nur weil die Kinder Gesund sind und ich, als betreuendes Elternteil, abwesend bin?
Danke für eure Erfahrungen und Meinungen

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Kommentare

Sandra Marty

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Ja.. Das ist leider so... Ich mag mich als kleines Kind erinnern, als meine Mutter meine jüngste Schwester auf die Welt brachte. Mein Vater ging normal arbeiten und eine Person von der Familienhilfe kam und uns Kinder bekochte.. geputzt und gewaschen hat. Vielleicht wäre dies auch eine Möglichkeit für euch.
Oder innerhalb eurer Verwandtschaft gibt es vielleicht auch eine Möglichkeit. Aber der Entscheid liegt bei euch und wenn euch das lieber ist, dass dein Ehemann in der Zeit auf die Kinder achtet, kocht usw. Dann ist das def. Nicht Sache des Arbeitgebers

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Linda Bosshart

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Ich glaube da kanns du eine externbetreuung auf rechnung krankenkasse beantragen. Frag doch mal nach.
Ich werde auch bald in der selbe situation sein und habe 5 kinder.

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Gisèla Brun

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Krankenkasse zahlt nur mit Zuatzversichering und dann nur 15 Std. pro Jahr

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Rebekka von Niederhäusern

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Wie Sandra Marty schreibt. Da hat dein mann keine tage zugute. Ich war auch mal im spital. Da hat mein mann halt ferien genommen, war für ihn klar.

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Babsy Barbara Holl

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Bei der KK Spitex abklären.

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Steiger Hene

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Hast du beim Schweiz. Roten Kreuz schon mal nachgrfragt?
Die bieten zum Teil auch soche Hilfrn an.

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Ines Kammermann

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rotkaepchen luzern oder caritas?

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Pia Ammann

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Also ich würde da auf dem Gemeindeamt meine Situation schildern und die sollten dort eigentlich genau wissen, wer in dieser Gemeinde zuständig ist. Ausserdem gibt es auch noch Frauen- und Müttervereine und die Landeskirchen...

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Janine Wihler-Ackermann

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Also wenn dein mann dem swissmem gav unterstellt ist, hat er 3 tage pflegeabsenz zu gute...wenn die hauptperson nicht schauen kann.alles gute für dich!

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Bettina Connelly

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Wenn es planbar ist darf der Mann nicht zu Hause bleiben. Und die OP wird ja geplant. Die 3 Tage sind für unvorhersehbare Vorfälle gedacht. Wenn der "Ausfall" (zB durch Unfall) der Mutter länger als die 3 Tage dauert muss man die Betreuung anders lösen, dafür hätte man ja auch Zeit in den 3 Tagen.

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