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Danke für die Aufnahme!
Hätte ein dringendes Anliegen und zwar geht es darum, wir haben seit 2016 eine Wohnung gemietet und arbeiten auf Saison, das heisst wir habfn jetzt Ferien bis mitte Juni...
Wir wollen einen Monat zum Gardasee fahren und die Vermieterin rief mich heute an und sagte ich soll den Schlüssel hier lassen, sie wollen die Wohnung verkaufen und sie hat keinen zweitschlüssel...
Wir waren das Wochenende nicht zuhause und sie sagte am Telefon zu mir heute, wenn sie einen zweit Schlüssel hätte, wäre sie längst reingegangen, sie habe Interessenten die die Wohnung kaufen möchten!
Muss ich ihr meinen Wohnungsschlüssel überlassen, während ich nicht zuhause bin? Darf sie ohne meine Einwilligung und vorallem ohne meines Wissens (wenn sie den zweitschlüssel gehabt hätte) in die Wohnung?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Hätte ein dringendes Anliegen und zwar geht es darum, wir haben seit 2016 eine Wohnung gemietet und arbeiten auf Saison, das heisst wir habfn jetzt Ferien bis mitte Juni...
Wir wollen einen Monat zum Gardasee fahren und die Vermieterin rief mich heute an und sagte ich soll den Schlüssel hier lassen, sie wollen die Wohnung verkaufen und sie hat keinen zweitschlüssel...
Wir waren das Wochenende nicht zuhause und sie sagte am Telefon zu mir heute, wenn sie einen zweit Schlüssel hätte, wäre sie längst reingegangen, sie habe Interessenten die die Wohnung kaufen möchten!
Muss ich ihr meinen Wohnungsschlüssel überlassen, während ich nicht zuhause bin? Darf sie ohne meine Einwilligung und vorallem ohne meines Wissens (wenn sie den zweitschlüssel gehabt hätte) in die Wohnung?
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Kommentare
So, 06/05/2018 - 14:05
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli ohne wissen darf sie nicht rein
Nicole Arm https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/miettipps/Darf-d...
Andreas Thanner Nein, ohne Genehmigung des Mieters darf kein Vermieter die Wohnung betreten. Ausnahmen sind natürlich Notfälle (Wasserschaden, etc.).
Allerdings kann der Vermieter auch nicht einfach einen Monat lang warten bis er die Wohnung einem Interessenten zeigen kann.
In diesem Falle müsst ihr euch einigen. Sie müssen dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, Sie müssen jedoch irgendwie sicherstellen, dass die Vermieterin die Wohnung besichtigen kann.