Danke für die Aufnahme. Hätte direkt eine Frage an die Experten. Was kann alles passieren bei Urkundefälschung ??

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Kommentare

Robert Schweng

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DonŸÿ Deuber https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html

Martin Kaiser Urkundenfälschung ist gemäss Art. 251 StGB eine Straftat. Dieses Vergehen ist ein Offizialdelikt.
Urkundenfälschung
1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt, eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.

Martin Kaiser Wenn die Strafbehörden Kenntnis davon haben, werden diese mit Sicherheit ein Strafverfahren eröffnen.

Domenico Tarantino Martin Kaiser wie läuft so ein verfahren ab?

Domenico Tarantino Martin Kaiser kann selbstanzeige zu eine mildere strafe führen?

Martin Kaiser Domenico Tarantino
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/sicherheit/gesetzgebung/archiv/straf...

Martin Kaiser Domenico Tarantino Dies wird beim Strafmass berücksichtigt.

Birgit Rechsteiner ... zu bedenken, eine Urkundenfälschung ist niemals ein Kavaliersdelikt - und als Urkunde gelten sehr viele Dinge...
Zu den Gefängnisstrafen kommen noch andere "Strafen" dazu - z.B. wenn man die Urkunde "Diplom" fälscht und somit zu viel Lohn bekommt kann auch noch eine Zivilklage dazu kommen...

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