Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Da wir im inet nicht fündig geworden sind frage ich euch.
Der Mann einer guten Freundin hatte im März ein gerichtstermin als beklagter. Dieser wurde wegen neuen beweismittel die seine unschuld beweisen würden vom Gericht verschoben. Da dafür die Zeugen geladen werden mussten.Sie sagten das in 3-4 monaten also juli /august ein neuer termin sein wird. Seine frau werde ebenfals als zeugin geladen.
Heute kam die vorladung für ihn und sie. 7.Nov 18. Jedoch ist sie Schwanger und der ET ist am 9.Nov 18 .Sie hat jetzt Angst das sie das kind alleine zur welt bringen muss oder er mitten in dee Geburt gehen muss. Oder das die Wehen mitten in der verhandlung losgehen.Man sagt ja das kind kann 3 wochen vor und 2 wochen nach ET zur welt kommen kann. Besteht die möglichkeit das man den Termin verschieben kann und wen ja was muss vorgelegt werden? Reicht es ein gsuch zu machen mit einer bestätigung vom Fraunarzt? Danke euch
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Da wir im inet nicht fündig geworden sind frage ich euch.
Der Mann einer guten Freundin hatte im März ein gerichtstermin als beklagter. Dieser wurde wegen neuen beweismittel die seine unschuld beweisen würden vom Gericht verschoben. Da dafür die Zeugen geladen werden mussten.Sie sagten das in 3-4 monaten also juli /august ein neuer termin sein wird. Seine frau werde ebenfals als zeugin geladen.
Heute kam die vorladung für ihn und sie. 7.Nov 18. Jedoch ist sie Schwanger und der ET ist am 9.Nov 18 .Sie hat jetzt Angst das sie das kind alleine zur welt bringen muss oder er mitten in dee Geburt gehen muss. Oder das die Wehen mitten in der verhandlung losgehen.Man sagt ja das kind kann 3 wochen vor und 2 wochen nach ET zur welt kommen kann. Besteht die möglichkeit das man den Termin verschieben kann und wen ja was muss vorgelegt werden? Reicht es ein gsuch zu machen mit einer bestätigung vom Fraunarzt? Danke euch
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 14/06/2018 - 15:44
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner ruf doch am Besten da gleich an - dann kommst du am schnellsten zur Antwort...
Rolf Stüssi Sie können jederzeit bei Gericht um eine Verschiebung bitten.
Fragen Sie doch bei der zuständigen Gerichtskanzlei nach, die geben Ihnen gerne Auskunft und koordinieren einen neuen Termin.
Yasmin Peker Muss er das machen oder kann sie das auch?
Rolf Stüssi Beide können das machen, allenfalls kann eine Befragung vor der Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft oder Gericht erfolgen.
Die Zeugen sollen sich direkt bei der Gerichtskanzlei melden und den Sachverhalt darlegen.
Yasmin Peker Ok dan teil ich ihr das so mit danke
Markus Meyer übrigens nutzt anrufen gar nichts. muss auf jedenfall schriftlich und am besten mit entsprechenden Belegen untermauert werden. Danach wird der Vorsitzende/Referent entscheiden ob das ein ausreichender Grund für eine Verschiebung ist oder nicht.