Da kannst du Pierre Seiss aber mit deinen 835 fr froh sein sonst wären es 1012.50 fr

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Kommentare

Carola Huser

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Pierre Seiss

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Joana Huser

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Pierre Seiss sersta kind kostet am meista und das immer

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Patrick Fischer

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(Admin) Interesant zu wissen wäre, welcher Kanton, berechnet auf wieviel Einkommen? Dies ist IMMER relevant.

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Carolin Metzler

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das ist allerdings nur eine richtlinie für den bedarf - wie mehrmals ausgefuhrt, werden Alimente kantonal verschieden berechnet und es fliessen verschiedene Faktoren mit ein

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Karin Fo

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(Admin) 1. Kannst du bitte die Quelle deines Beitrags angeben? 2. Möchte ich betonen, dass diese Tabelle keine allgmeine Gültigkeit hat

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Carola Huser

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Karin Fo

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(Admin) Was soll man jetzt daraus bzgl. Alimentr ableiten? Die Tabelle sagt ja eigentlich nur, wie viel ein Kind kostet und nicht wer wie viel bezahlen muss. Ausserdem berücksichtigt sie nur den Bedarf des Kindes, nicht aber die Leistungsfähigkeit der Eltern

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Carolin Metzler

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Und auch für den bedarf des kindes gibt es kantonal verschiedene Berechnungsmethoden

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Joana Huser

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http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/kinder_jugendhilf...

Das wäre der ansatz de kanton Züchrich, das wir aber im kanton sg leben schicken wir ihnen gleich die ansatz tabelle des kanton sg

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Joana Huser

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Joana Huser

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Joana Huser

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Hier bitte schön

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Karin Fo

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(Admin) Bei den Ansätzen geht es aber nur um den Grundbetrag

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Carola Huser

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Ledige Väter kommen an die Kasse
von Katharina Fontana10.6.2014, 05:30 Uhr
Das neue Unterhaltsrecht bringt einschneidende Änderungen. So muss ein unverheirateter Vater der Mutter seines Kindes fortan das Leben finanzieren. Auch bei geschiedenen Paaren gibt es Verlierer.
29 KOMMENTARE
Will sich ein Paar scheiden lassen, wird meist über zwei Punkte gestritten: über die Betreuung der Kinder und über das Geld. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht, das ab Anfang Juli gilt, sollen die Männer künftig gleich viele Rechte haben wie die Frauen und nicht mehr auf die Rolle des Zahlvaters reduziert werden. Das neue Unterhaltsrecht, das der Nationalrat nächste Woche als Erstrat behandeln wird, regelt die Frage, wer wem nach der Trennung wie viel zahlen muss. Anders als bei der elterlichen Sorge stösst diese Gesetzesrevision nur auf wenig Interesse. Das ist insofern erstaunlich, als die Vorlage ganz wesentliche Änderungen vorsieht. Namentlich die Männer werden an den Neuerungen, wenn sie vom Parlament denn so beschlossen werden, wenig Freude haben. Das gilt ganz speziell für ledige Väter, eine Gruppe, deren Zahl stetig zunimmt – bereits heute wird jedes fünfte Kind in eine Familie ohne Trauschein hineingeboren.

Mehrere tausend Franken

Wer unverheiratet Vater wird, wird künftig im Fall der Trennung mit den bisherigen Kinderalimenten nicht mehr davonkommen, sondern deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. So ist vorgesehen, dass der Betreffende nicht mehr nur das Kind, sondern neu auch die ledige Mutter finanziell zu unterstützen und sie für den zeitlichen Aufwand, den die Betreuung des Kindes verursacht, zu entschädigen hat. Mit diesem Geld soll es der Frau möglich sein, sich nach der Trennung vom Kindsvater wie bis anhin um das gemeinsame Kind zu kümmern – ohne sich sofort um eine Arbeitsstelle bemühen zu müssen. Dies liege im Interesse des Kindes, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Wie hoch die finanzielle Unterstützung sein wird, den der ledige Vater zusätzlich zum Lebensbedarf des Kindes zu bezahlen hat, dazu äussert sich der Gesetzesentwurf nicht. Laut David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz wird sich der Beitrag im Rahmen des Existenzminimums der Mutter bewegen. Damit liegt er zwar tiefer als der Unterhalt, den geschiedene Frauen von ihren Ex-Männern beanspruchen können, beläuft sich aber immer noch auf mindestens mehrere tausend Franken jährlich.

Wie lange ein lediger Vater seine Ex-Freundin fortan unterstützen muss, wird im Unterhaltsrecht selber nicht geregelt. Diese heikle Frage werden die Gerichte entscheiden müssen. Im – aus Sicht der Väter – schlechtesten Fall wird die Praxis die rigide Regelung übernehmen, die das Bundesgericht heute für verheiratete Eltern anwendet. Demnach müsste die ledige Mutter erst Teilzeit arbeiten, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt ist, und Vollzeit, wenn es 16 wird. Bis dahin müsste der Kindsvater also Unterhaltszahlungen leisten.

Auch bei den geschiedenen Eltern bewirkt das neue Unterhaltsrecht in gewissen Fällen finanzielle Verschiebungen. Das hängt damit zusammen, dass der Zeitaufwand für die Betreuung des Kindes künftig nicht mehr beim nachehelichen Unterhalt der Ehefrau, sondern neu beim Beitrag für das Kind zu berücksichtigen ist. Der Mann muss also mehr Unterhalt für das Kind und weniger für seine Ex-Frau zahlen, wobei der Gesamtbetrag laut Bundesrat im Ergebnis gleich hoch bleiben soll.

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Carolin Metzler

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Wo hast du das rauskopiert und was möchtest du uns damit sagen?

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Carola Huser

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Ich verstehe nicht warum das immer so ein Problem ist beim Kinder zeugen waren sie auch dabei,wenn man überlegt wenn die Frau das Kind bei sich aufwachsen lässt kommen finanzielle sowie Versorgung des Kindes während ihrer Abwesenheit (Arbeit)das kostet auch Wohnung etc und dann reklamiert man wegen 835 Fr das glaub ich ja nicht

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Karin Fo

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(Admin) Carola von was redest du denn jetzt, vom der Gesetzeslage die jetzt gilt oder was in Zukunft sein wird? Einmal bringst du das eine vor, dann wieder das andere. Da versteht ja niemand mehr was denn nun richtig ist

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Karin Fo

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Und es geht hier im Forum auch nicht um eine Grundsatzdiskussion ob Unterhaltspflichtige generell nun zu wenig oder zu viel bezahlen müssen. Das hilft niemandem weiter!

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Joana Huser

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Ich frage jetzt sie einmal .

Wenn sie ein kind haben mit einem mann was würden sie tun wenn ihr mann nicht zahlen würde?

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Joana Huser

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Und sie dan allein erziehende mutter wären

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Karin Fo

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Was hat das damit zu tun? Ich bin auch der Meinung, dass Eltern (und zwar beide Elternteile) für ihre Kinder aufkommen müssen. Aber trotzdem gibt es Grundsätze und Regeln die bei der Bemessung des Unterhalts zu beachten sind. Und genau darum geht es mir, dass nicht einfach irgend jeman ohne den Fall zu kennen sagt, es sei zu viel oder zu wenig nur weil andere Leute andere Unterhaltsbeiträge bekommen/zahlen. Der Einzelfall ist entscheidend und nicht irgendwelche Verallgmeinerungen

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Carola Huser

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Mir auch nicht aber es geht um das Prinzip

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Karin Fo

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Ja eben genau solche Diskussionen sind hier falsch

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Carolin Metzler

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Ich seh irgendwie den Sinn von diesem Post nicht... Bin ich damit die Einzige?

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Karin Fo

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Nein

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Carola Huser

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Ich kenne diese Person

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Carolin Metzler

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Also, entweder jetzt eine klare Auskunft, was der Post soll, oder wir schliessen die Kommentarfunktion. Wenn du ihn kennst und ihm was sagen willst, kannst du das sonst auch privat machen.

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Joana Huser

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Jaa eben dann kann er es auch mit seiner ex freundin das privat klären und nicht in einem RECHTSFORUM diese sache rein schrieben

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Joana Huser

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*schreiben

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Carola Huser

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So macht er das immer

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Joana Huser

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Dann dürfte dieser herr seiss dies auch nicht tun

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Carola Huser

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Denn die Ex Freundin Arbeit auch

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Carolin Metzler

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Joana, er hat eine juristische Frage gestellt, dass ist sein gutes Recht. Klärt bitte alles andere privat.

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