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Da ich speziell auf diese Frage nichts passendes im Internet fand, frage ich nun hier.
Gelten bei einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) bei Kindern unter 10jahren die selben Richtlinien wie bei Erwachsenen? Insbesondere wenn es sich um Suizidandrohungen und deren Erwähnungen handelt.
Ich finde zum Thema 'FU bei Kindern' nichts, gibt es da überhaupt einen Unterschied?
(Falls es nötig zu wissen ist - das Kind um das es sich handelt befindet sich bereits seit paar Monaten in ambulanter Therapie des KJPD)
Für sachliche Auskunft wäre ich und die betroffene Familie sehr dankbar.
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Da ich speziell auf diese Frage nichts passendes im Internet fand, frage ich nun hier.
Gelten bei einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) bei Kindern unter 10jahren die selben Richtlinien wie bei Erwachsenen? Insbesondere wenn es sich um Suizidandrohungen und deren Erwähnungen handelt.
Ich finde zum Thema 'FU bei Kindern' nichts, gibt es da überhaupt einen Unterschied?
(Falls es nötig zu wissen ist - das Kind um das es sich handelt befindet sich bereits seit paar Monaten in ambulanter Therapie des KJPD)
Für sachliche Auskunft wäre ich und die betroffene Familie sehr dankbar.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Jacqueline Schneebeli
In welchem bezug meinst du das? Einlegen eines rekurses oder der dauer einer gültigkeit oder gelten gleiche gründe zu einer ausstellung?
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Ramona Landolt
Am wichtigsten wäre sicher zuerst ob die gleichen Gründe einer ausstellung der FU gelten