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chan polizei eim shandy über 8 mönet wegneh?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Matt Misan
Us wellem Grund hend sies dir de weg gno?... Me infos wäre hilfriech😉
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Tolgahan Öztürk
jap derfets
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Wo steht das?
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Tolgahan Öztürk
weiss es nicht.. aber wenn du ne anzeige hast oder ein verfahren gegen dich läuft oder freunden dann dürfe die dein handy dir wegnehmen.. also wärst nicht der erste der sein handy lange bei der polizei hötte
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Tolgahan Öztürk
einfach bei einer einladung das handy zuhause lassen.. heut zu tage beshlagnhmen sie dir dein handy aufgeund beweiss lagen
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Also ich bin der meinung, dass es durchaus sinn machen kan, das natel eines beschuldigten einzuziehen... Aber ich find auf die schnelle keine gesetzliche grundlage?
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Daniele Procopio
Ja, Staatsanwaltschaft bestimmt das.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Kanton wär uU noch relevant und die Begründung der Polizei
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Daniele Procopio
Anfangsverdacht reicht und wenn du Forensiker nicht zum auswerten kommen dann wird es schwer.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
StPO art 263ff
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Gegenstände + vermögenswerte können beschlagnahmt werden, wenn sie als beweismittel gebraucht werden (unter anderem)
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Beschlagnahmung ist grds schriftlich anzuordnen (vorläufige sicherstellung bei gefahr in verzug ohne möglich)
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Latif Adili
Das FOI wertet die Daten aus die benötigt werden für das Verfahren.
Falls das gesamte Handy und nicht nur der Inhalt als Beweismittel dient, wird das Handy einbehalten bis zum Abschluss des Verfahrens.