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Chammer was mache, wemmer vo nebertem was zuegseit becho het shriftlich, sho alls abgmacht und organisiert het und denn seit de ander er heg besseri agebot übercho und öb i 200 meh zahle wür?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Mari Amsler
ok es war so. hab bei ebay kleinanzeigen (deutschland) 2 spezielle vitrinen gefunden. der verkäufer hat mir von sich selber einen günstigeren preis angeboten. wir haben dann datum, zeit und preis ausgemacht, auch seine adresse hat er mir gegeben. also war alles abgemacht. am nächsten tag hat er mir geschrieben, er hätte noch einige andere, bessere angebote erhalten und ob dass denn so viel wert sei. naja nach einer zeit wollte er dann von mir statt 400 euro 650 euro haben. habe dann gesagt dass ich nicht mehr zahle als vereinbart und dass wir eine abmachung haben. er meinte nur ja er weiss aber er hofft dass ich ihn verstehen kann (was ich nicht tue). dann meinte er plötzlich, er hätte ein wahnsinns angebot von 950 erhalten und den typ würde am donnerstag (also heute) vorbei kommen und sie ansehen. wenn er sie nicht nimmt dann meldet er sich. und wenn er sie nimmt, dann hab ich quasi halt pech gehabt (das hat er nicht gesagt aber ist die logische konsequenz). tja dann heute hab ich gesehn, dass die anzeige als verkauft markiert ist. hab daraufhin gefragt ob sie jetzt vekauft sind, er meinte ja sorry dass es für mich blöd gelaufen ist, aber er hätte jetzt tausend euro dafür bekommen (und diese -> ^^) dann hab ich gesagt ja shcön für sie, fühlen sie sich jetzt toll dass sie mich verarscht haben? dann meinte er nur ich hab sie nicht verarscht... wie dreist ist das?? kann man da jetzt gar nichts tun? wir haben ja schriftlich alles vereinbart
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Torsten Kraft
Erstens Sitz der Typ in Deutschland da hast du aus der Schweiz heraus kaum chancen, und wen wird es teuer brauchst ja einen Anwalt in Deutschland!
Und wenn was gehen sollte nur auf zivilrechtliche Ebene!
Buch es als dumm gelaufen ab!
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Torsten Kraft
Achso falls es am Ende dann zu einer Verhandlung kommen sollte,hast die Vitrinen dennoch nicht da sie schon verkauft wurden!
Und noch ein Ding ist die Verhandlung wäre an seinem Wohnort ( gerichtszugehörigkeit des Amtsgerichts)und glaub mir das ist es nicht wert!
Erste Instanz muss in Deutschland auch jeder seinen Anwalt zahlen und du als Kläger auch noch die Gerichtskosten!
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
Woher hast du, dass die Verhandlung am Wohnort des Verkäufers wäre? Bitte Rechtsquelle angeben.
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Torsten Kraft
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand
Siehe deutsches Zivilrecht
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
Warum gilt deutsches zivilrecht?
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Torsten Kraft
Weil sie es in Deutschland kaufen wollte!
Gerichtsstand also in Deutschland da der Beklagte dort wohnt
Fr, 02/06/2017 - 15:53
Carolin Metzler
Schade - ich hätte gerne einen bezug zum internationalen privatrecht gehabt, aber erledigt 😉