Brauche Hilfe !!! Verwandte wohnen in einem 3Fam. Haus, es sind zwei Häuser die je einem Bruder gehörten. Jetzt hat ein Bruder alle beide Häuser übernommen, der unangenehmere . Jetzt schickt er per Mai neue Verträge, zum ersten einfach so 150.- mehr Miete, zum zweiten sollen jetzt plötzlich meine Verwandten ein Jahr fest verpflichten!
Darf er einfach neu das alles so beu in den Mietvertrag nehmen weil er das Haus vom Bruder übernimmt ???

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Kommentare

Cheyenne Besnik Debora Mehmeti

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ich meinte Mieterhöhung darf er nur bei Wertsteigerung.. auch wen ihr schon länger drin wohnt kann er nicht plötzlich ein Mehrhahresvertrag machen.. nur bei Neueinzug..

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Daniel M. Vischer

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Wenn es unter der üblichen Marktmiete ist, könnte es schon erhöhen, ohne Wertsteigerung. Warum sollte er keine Mehrjahresmiete machen? Ist Besitzerwechsel.

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Daniel M. Vischer

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Und er hat ja 3 Monate im voraus Mietziensänderung bekannt gegeben. Können ja künden.

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Markus Meyer

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Mietzinsänderungen müssen auf amtlichem Formular und eingeschrieben mitgeteilt werden !!!

Art. 269d OR

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Adriana Muri

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Danke Markus Meyer , uns dass jetzt einfach 1 Jahr fix zu bleiben und nicht wie davor 3 mtl. Kündigungsfrist ist so erlaubt ?

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Markus Meyer

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kann man als vermieter machen. hatte das bei anfang meiner miete auch. einzug april 15....frühestmöliche kündigung ende märz15. danach läufts einfach weiter nach mietrecht.....ausser es ist noch weiter definiert.

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Markus Meyer

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