Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Brauche hilfe meine kollegin hat vor 4 jahren eine eigentumswohnung gekauft und umgebaut ! Jetzt sind 4 jahre vergangen und alle mängel sind gefunden worden darum wird die komplete wohnung nochmals saniert ! Sie hat ihre möbel in die tiefgarage auf ihre 2 parkfelder deponiert und der hauswart hat ihr gedroht sie anzuzeigen ! Jetzt kommt die frage darf er das ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Brauche hilfe meine kollegin hat vor 4 jahren eine eigentumswohnung gekauft und umgebaut ! Jetzt sind 4 jahre vergangen und alle mängel sind gefunden worden darum wird die komplete wohnung nochmals saniert ! Sie hat ihre möbel in die tiefgarage auf ihre 2 parkfelder deponiert und der hauswart hat ihr gedroht sie anzuzeigen ! Jetzt kommt die frage darf er das ?
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Nadda Longoni
Anzeigen nicht gleich, aber sie darf nichts brennbares in einer tiefgarage deponieren (siehe verordnung feuerpolizei)
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Claudia Wild
Korrekt geht um die Feuerpol. Verordnung.
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Andi Granwehr
Anzeigen darf man jeden zu jederzeit. Jedoch darf die Behörde keine Sanktionen verhängen ohne dass es dazu eine einschlägige Gesetzesnorm gibt (vgl. dazu Art 1 StGB). Mir ist keine Norm bekannt, welche das abstellen von Möbeln in der Tiefgarage mit Sanktionen bedroht. Vlt kann Jan Sonderegger dazu noch etwas ergänzen?
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Jan Sonderegger
Kann ich sehr wohl Herr Andi Granwehr dazu müsste ich aber einen stundelohn von 42.32 verlangen plus noch auslandtarif weil ich mich in austria befinde!
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Claudia Wild
Andi brennbare Möbel. Frag mal die Feuerpolizei.
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Andi Granwehr
Danke für deine Inspiration Claudia Wild. Leider habe ich keine direkten Kontakte bei der Feuerpolizei. Ich bin mir jedoch sicher, dass auch die Feuerpolizei als Behörde i. S. v. StGB gilt. Jedoch kann es durchaus sein, dass gewisse Brandschutzvorschriften die Lagerung von brennbaren Materialien in Tiefgaragen unterbietet (kenne mich in diesem Bereich leider nicht aus). Eine Anzeige würde dies jedoch noch immer nicht rechtfertigen. Jedoch müsste man sich für den Fall, dass eine solche Vorschrift für die besagte Tiefgarage existiert einen neuen Ort für die Möbel suchen.
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Marzia Giani
Wir haben beim Umzug in der Tiefgarage auf unseren Parkfeld einige Möbel gelagert, es stimmt es ist verboten, wir haben paar Tage Zeit bekommen sie zu enfernen
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Nathalie Arnold
Hat er Sie schon mehrmals darauf hingewiesen ist es kein Wunder... Hat Sie denn kein Kellerabteil wo sie die Möbel hinstellen kann? Sonst mit der Verwaltung schauen ob es irgendeine Möglichkeit gibt, bin sicher das man reden kann.
Wir bekommen einen Zettel mit Verwarnung ist das zeug nicht weg wird es vom Abwart entsorgt, dauert aber auch eine Weile