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Jugendlicher 18jährig least einen Mercedes so als Schnuppervoll-Leasing 6 Momate. Dabei kommt es zu 2 mittleren Carrosserieschäden. Die wurden in einer ZZZ Carrosserie reparieren lassen. Nach dem ersten Schaden meldete sich die VollKasko XXX, dass man nicht in einer nicht auf der Mercedes Liste befindlichen Carrosserie den Schaden beheben lassen dürfe... aber aus Kulanz würde 1. Schaden beglichen. Im Leasingvertrag ist das auch so vermerkt ... zwar nicht welche Carrosserien.
Leider hat der Jugendliche diese Warnung nicht richtig zur Kenntnis genommen. Und den 2. Carrosserieschaden von ähnlichem Umfang auch wieder bei der XXX Carrosserie in Auftrag gegeben.
Nun zahlt Vollkasko nicht noch ein 2. Mal.
Frage
a) Der Jugendliche hat da einen Fehler gemacht! Rechtlich soweit vollumfänglich klar. Aber hat nicht auch die Carrosserie einen gemacht als sie einen Auftrag eines Leasings annahm, wo klar sein muss, dass sie selber nicht auf der Mercedes Vertrags Carrosserien Liste steht?
2-Gibt es da keine Kulanz unter den Versicherern ZZZ dass sie solches aufteilen, vielleicht mit einem hohen Selbstbehalt, da der Jugendliche zwei Mal denselben Fehler machte?
Ist von einem Kollegen sein Sohn, die nun 4000.00 abzahlen müssen...
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Jugendlicher 18jährig least einen Mercedes so als Schnuppervoll-Leasing 6 Momate. Dabei kommt es zu 2 mittleren Carrosserieschäden. Die wurden in einer ZZZ Carrosserie reparieren lassen. Nach dem ersten Schaden meldete sich die VollKasko XXX, dass man nicht in einer nicht auf der Mercedes Liste befindlichen Carrosserie den Schaden beheben lassen dürfe... aber aus Kulanz würde 1. Schaden beglichen. Im Leasingvertrag ist das auch so vermerkt ... zwar nicht welche Carrosserien.
Leider hat der Jugendliche diese Warnung nicht richtig zur Kenntnis genommen. Und den 2. Carrosserieschaden von ähnlichem Umfang auch wieder bei der XXX Carrosserie in Auftrag gegeben.
Nun zahlt Vollkasko nicht noch ein 2. Mal.
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a) Der Jugendliche hat da einen Fehler gemacht! Rechtlich soweit vollumfänglich klar. Aber hat nicht auch die Carrosserie einen gemacht als sie einen Auftrag eines Leasings annahm, wo klar sein muss, dass sie selber nicht auf der Mercedes Vertrags Carrosserien Liste steht?
2-Gibt es da keine Kulanz unter den Versicherern ZZZ dass sie solches aufteilen, vielleicht mit einem hohen Selbstbehalt, da der Jugendliche zwei Mal denselben Fehler machte?
Ist von einem Kollegen sein Sohn, die nun 4000.00 abzahlen müssen...
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Kommentare
Fr, 22/02/2019 - 09:10
Robert Schweng
Andreas Thanner A) die Garage ist nicht für die rechtliche Einhaltung von vertraglichen Abmachungen der Kunden verantwortlich. Das Unternehmen erhält einen Auftrag direkt vom Kunden und hat keine Verpflichtung zu überprüfen, ob der Kunde privat damit in Schwierigkeiten gerät.
b) nein, ein solches Gesetz bezüglich jugendlicher Leichtsinn gibt es nicht.
Wer 18 Jahre alt ist hat die VOLLE Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Wer intellektuell oder geistig nicht in der Lage ist sein Leben mit der nötigen Sorgfalt zu führen, kann einen Beistand erhalten.
Petra Abdelli Wenn der "jugendliche Leichtsinn" ein Grund wäre die "Strafe" ( hier Bezahlung ) angepasst zu bekommen, dann dürften junge Lenker auch mehrfach falsch Parken, besoffen Fahren und und und...
Beim 1.Mal hat die Versicherung ja auch Kulanz gezeigt, da die ihm geglaubt haben, dass er es nicht besser wusste. Aber das zweite Mal fällt definitiv unter das Motto: wer nicht hören will muss fühlen!
Birgit Rechsteiner Ein Auftragnehmer hat keinerlei Verpflichtungen einem Auftraggeber gegenüber zu prüfen, ob der richtig handelt.
Stell dir vor, JEDEN Auftrag, den du gibst, musst du x mal noch begründen und Vertraglich nachweisen, dass du den Auftrag auch so geben darfst... würde dich auch nicht unbedingt freuen - und zusätzlich würde JEDER Auftrag mal noch CHF 500.-- mindestens mehr kosten, wegen dieser Abklärungsarbeit...
2. Die Versicherung war ja schon kulant - wie viel mal verlangst du, dass jemand Kulanz zeigt? 7 mal? 15 mal? Dazu ist zu sagen, wenn eine Versicherung kulant ist, bescheisst sie alle die Personen, die da versichert sind, weil sie Geld ausgibt, welches sie nicht auszugeben hat... und du weisst ja hoffentlich, wie eine Versicherung funktioniert...
Und dann noch so von mir - wenn 4'000 ein Problem sind - ist Mercedes ganz klar die falsche Automarke - dann wär ein Occasions-Corsa evt. die bessere Variante?
Birgit Rechsteiner zumal innert 4 Monaten 2 Carrosserie-Schäden auftreten zu diesem Preis ist auch noch die Leistungsfrage gegeben - evt. besser mit einem Leistungsschwachen Auto anfange zu üben, bis man mal über die 100 PS gehen darf (sorry - ist jetzt ein persönlicher Input - aber ehrlich, als ich 18 war hat man das wirklich noch so gemacht - ein günstiges, schwaches Auto mit dem man üben konnte, bis man dann mal wirklich ans Autofahren denken konnte - keiner war der Meinung nach 30 Fahrstunden schon ein Schumi zu sein)...
Rolf Stüssi .
Grundsätzlich in der Schweiz Vertragsfreiheit d.h. keinen Kontrahierungszwang, niemand muss mit jemand anderem einen Vertrag abschliessen wenn er nicht will.
Hier mehrere Verträge zu unterscheiden.
Werkvertrag (Leasingnehmer / Carrosserie)
Versicherungsvertrag (Leasing-/Versicherungsnehmer / Versicherung)
Leasingvertrag (Leasingnehmer / Leasinggesellschaft)
Werkvertrag:
Hier gibt der Auftraggeber (Leasingnehmer) den Auftrag für die Reparatur an die Carrosserie und die Carrosserie nimmt Kontakt betr. Schadensabwicklung und Kostenübernahme mit der Versicherung auf.
Der Auftrag erfolgt einzig und allein durch den Auftraggeber d.h. Leasingehmer.
Ein Experte der Versicherung prüft lediglich die Kosten, eine Zusage der Kosten erfolgt meistens zu einem späteren Zeitpunkt, wer voreilig einen Reparaturauftrag erteilt ohne Rücksprache mit der Versicherung muss damit rechnen, dass er auf einem Teil oder gar den ganzen Kosten sitzen bleibt. Der Auftraggeber haftet gegenüber der Carrosserie für die Kosten und erteiltem Auftrag.
Einige Versicherungen arbeiten mit Partnerbetrieben zusammen, es steht natürlich dem Versicherungsnehmer frei, das Fahrzeug in einen anderen Betrieb bzw. den Auftrag andersweitig zu vergeben, muss je nach Versicherung damit rechnen, einen höheren Selbstbehalt zu tragen oder allenfalls Kosten selber zu übernehmen, diese Bedingungen sind in der entsprechenden Versicherungsvertrag (Police) geregelt.
Sofern eine Versicherung Zweifel an der Ausführung eines Carrosseriebetriebes oder der Schaden zu hoch ist, kann die Versicherung die Ausführung bzw. Reparatur verweigern bzw. einen anderen Betrieb vorschlagen. Dies kommt häufig bei älteren Autos oder grossen Schäden vor.
Hier wiederum, falls sich der Versicherungsehmer weigert und ohne Absprache mit der Versicherung den Schaden andersweitig vergibt, kann es durchaus sein, er nicht die volle Entschädigung erhält.
Betr. Leasingvertrag
Da das Leasingfahrzeug Eigentum der Bank ist, ist dieser vertraglich verpflichtet das Fahrzeug entsprechend den Herstellervorschriften zu warten (es wird empfohlen es beim Verkaufsbetrieb bzw. einer offiziellen Markenvertretung oder bei einer freien Werkstatt, wo entsprechende Originalteile oder Fremdteile in Erstausrüsterqualität und entsprechenden richtigen freigegebenen Flüssigkeiten / Öle verwendet.
Bei Carrosseriearbeiten liegt alleine die Problematik darin, dass wenn diese nicht durch eine offzielle Markenvertretung bzw. einen entsprechenden vom Hersteller abgenommen Carrosseriebetrieb ausgeführt werden, dass allfällige Garantien Rost für diesen Teil am Fahrzeug entfallen.