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Oder richtigen Rechtsexperten.
Ich hatte eine Mieterin. Mit ihr gab es einen klaren Mietvertrag. Kündigungsfrist 3 Monate. Auf einmal Hause Sie einen neuen Freund und dachte sich "warum Miete zahlen wenn es gratis geht" als ich nach einer Woche Ferien zurück kam, übergab mir ein anderer Mieter ihre Schlüssel. Nur ihre Kleider waren weg. Nun war ich mit ihr vor der Schlichtungsstelle für mitdachten. Diese behaupteten, das die Schlüsselrückgabe wie eine schriftliche Kündigung ist. Teilt ihr diese Meinung? Für mich ist es wichtig nun in der Klage keine Fehler zu Machen. Ihre Möbel stehen heute noch in den 2 Zimmern. Die konnte ich nicht weiter vermieten. Die Schlichtungsstelle meinte es gäbe die Schadenminderungspflicht ich hätte die Möbel einlagern müssen. Danke euch!
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Ich hatte eine Mieterin. Mit ihr gab es einen klaren Mietvertrag. Kündigungsfrist 3 Monate. Auf einmal Hause Sie einen neuen Freund und dachte sich "warum Miete zahlen wenn es gratis geht" als ich nach einer Woche Ferien zurück kam, übergab mir ein anderer Mieter ihre Schlüssel. Nur ihre Kleider waren weg. Nun war ich mit ihr vor der Schlichtungsstelle für mitdachten. Diese behaupteten, das die Schlüsselrückgabe wie eine schriftliche Kündigung ist. Teilt ihr diese Meinung? Für mich ist es wichtig nun in der Klage keine Fehler zu Machen. Ihre Möbel stehen heute noch in den 2 Zimmern. Die konnte ich nicht weiter vermieten. Die Schlichtungsstelle meinte es gäbe die Schadenminderungspflicht ich hätte die Möbel einlagern müssen. Danke euch!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:29
Moni Niemeyer
Ich würde mal bei dem Vermieter verband anfragen, denn es gibt ja nicht nur einen für den Mieter... Die kennen sich da bestimmt aus... Viel Glück damit...
Fr, 02/06/2017 - 16:29
Petra Lienhard
Bin zwar kein Experte,aber einen ähnlichen Fall kenne ich.Die Mieter verliessen auch die Wohnung,Miete nicht bezahlt,liessen all Ihre Möbel in der Wohnung.Da musste der Vermieter,1die Wohnung räumen,die Möbel eine bestimmte Zeit einlagern,damit die Mieter zugriff auf ihre Möbel haben,und mit allem in Vorkasse gehen!!ich frage den Verwalter extra noch,und ds ist eine grosse Verwaltung,und die kennen sich sicher sehr gut aus.Aber melde Dich sofort beim Vermieterschutz,nicht das Du auf all den Kosten sitzen bleibst.Viel Glück
Fr, 02/06/2017 - 16:29
Claudia Wild
1. Kündigungsfrist muss berücksichtigt werden, ja eine Schlüsselrückgabe wird einer Kündigung gleichgestellt - hast Du für die Schlüssel unterschrieben?
2. Möbel müssen eingelager werden, Kosten kannst Du anschliessend natürlich einklagen
3. Wenn Du für solche Fälle vorsorgen möchtest kannst mir gerne eine PM machen, mein Mann hat Lösungen für solche Fälle (y)