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Bitte Eine Frage : darf man ein Studio /einzel Zimmer als Untermiete ? Wenn die Haupt Mieter mit Untermieter Zustand einverstanden ist .
Danke vielmal.
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Kommentare
Do, 19/10/2017 - 20:17
Nicole Arm
nicht der Hauptmieter muss damit einverstanden sein, sondern vorallem die Verwaltung
Do, 19/10/2017 - 21:57
Robert Schweng
Sie sollten das vorher mit dem Vermieter absprechen.
"Der Mieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die Untermiete darf jedoch begrenzt höher sein wie die eigene Miete. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Untermietvertrag abzuschliessen, da der Mieter für die Schäden gegenüber dem Vermieter haftet. Zum Schutz darf der Mieter vom Untermieter eine Kaution verlangen. Die Kündigung der Untermiete muss schriftlich erfolgen. "
https://www.lexwiki.ch/untermiete/