Bitte anonym.
Ich habe ein Problem mit der Unfallversicherung Generali meiner Mutter. Meine Mutter war Dement und im Heim. Am 14.4.18 ist meine Mutter gestürzt und hatte sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Sie wurde sofort am So-Morgen operiert. Ich informierte die Generali am 15.4. via Notfall Nummer über den Vorfall. Man versicherte mir, dass sich jemand am Montag mit mir in Verbindung setzen werde, was n icht geschah. Bereits am Donnerstag, 19.4.2018 konnte meine Mutter wieder ins Heim zurückkehren. Von der Generali immer noch nichts gehört. Am 25. auf den 26.4.2018 ist sie leider in der Nacht verstorben. Von der Generali hatte ich immer noch nichts gehört. In der Zwischenzeit hatte ich sämtliche Unfallmelde Formulare online runtergeladen, ausgefüllt und am 2.5.2018 an die Generali geschickt. Bis dato !!! hatte ich keine Rückmeldung noch ein Telefon der Generali erhalten. Nun schickt mir das Spital die Rechnung von Fr. 25822.00 für den stationären Aufenthalt meiner Mutter, da die Generali sich weigert, die Kosten zu übernehmen. Es heisst, Sie sei nur Spitaltaggeld versichert, nicht aber die Behandlung in der Privaten Abteilung. Ich sende Ihnen eine Kopie dser Vers. Police mit den Bedingungen. Es tut mir leid, aber für mich ist das eine Unfall-Versicherungspolice, mit Zusatz Allegra. Es ist jetzt Dezember, der Spitalaufenthalt war im April und die Generali hatte sich nie bei mir gemeldet, weder schriftlich noch mündlich. Was soll ich unternehmen, ich kann unmöglich so eine hohe Summe bezahlen, da ich bis dato vom Sozialgeld lebe und es keine Erbschaft gibt. Danke für Ihre Hilfe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Lucia Mastel Ich sehe hier nicht, dass sie das bezahlen müssten.
Die Versicherung hat laut deren eigenen Angaben einen Fehler gemacht und fragt sie nun ob es Ihnen MÖGLICH ist, das zu bezahlen.

Lucia Mastel Nicht die Versicherung fragt, sondern das Spital, da die Versicherung die Kosten nicht zahlen wollen

Kurt Egli Ich sehe es jedenfalls so dass sie hier nur gefragt werden ob es ihnen möglich wäre, die Kosten zu übernehmen.

Birgit Rechsteiner Wenn denn die Versicherung recht hat, und nur ein Spitaltaggeld abgeschlossen wurde und keine Unfallversicherung mit privatzimmer - dann würde ich noch nachforschen, wer den Fehler der Versicherung (offenbar wurde die Falschinfo ja zugegeben) zu tragen hat. Wenn schon extra eine Rückfrage passiert - dann sollte diese ja allenfalls auch dafür gerade stehen... einfach so als Input!

Mirjam Locher-Heuberger Die Generali Police weist Leistungspflicht aus bei einem stationären Aufenthalt in der Privatabteilung nach einem Unfall.
Einschreiben an die Generali machen - darauf hinweisen - Rechnung des Spitals beilegen und zur umgehenden Begleichung des offenen Betrags auffordern.
Kopie dieses Schreibens an das Spital schicken.
Wenn sich danach das Ganze nicht erledigt haben sollte, wenden Sie sich an die Ombudsstelle für Krankenversicherung:
https://www.om-kv.ch/
An dieser Stelle noch mein herzliches Beileid zum Verlust Ihrer Mutter.

Mirjam Locher-Heuberger Oje. Ich dachte mir fast noch so etwas. Die AVBs waren allgemein verfasst und betreffen nzr teilweise die Police. Der Leistungsumfang für den Spitalaufenthalt beschränkt sich auf das Spitaltaggeld von chf 50.

Die Spitalkosten sind daher von der obligatorischen Krankenkasse nach KVG zu übernehmen, wobei die Kosten nur im Rahmen der allgemeinen Abteilung gedeckt sind. Der übersteigende Teil ist vom Patienten zu tragen, in Ihrem Fall- da Sie das Erbe wohl ausschlagen, empfehle ich Ihnen, dies an das zuständige Betreibungsamt weiterzuleiten.

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