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Bin an meiner Steuererklärung ( Kanton Zürich ) am ausfüllen 😊.
Finde leider nicht raus , wie hoch der Nebenerweb sein darf. Ab welchem Betrag muss man es angeben?
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Bin an meiner Steuererklärung ( Kanton Zürich ) am ausfüllen 😊.
Finde leider nicht raus , wie hoch der Nebenerweb sein darf. Ab welchem Betrag muss man es angeben?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:04
Monique Schmidli-Rieder
Ab 0.-,
Di, 15/08/2017 - 16:04
Maja Sprenger
Hab mal gemeint, das man es erst ab 2500 angeben muss. Ist wohl schon länger her .
Di, 15/08/2017 - 16:04
Monique Schmidli-Rieder
Angeben ab 0 aber Steuer wird erst ab 2200 im Jahr für dazuverdienende Ehefrau erhoben
Di, 15/08/2017 - 16:04
Maja Sprenger
Ich verdiene Nichts, aber mein Mann in einem Verein
Di, 15/08/2017 - 16:04
Monique Schmidli-Rieder
Ach dann sowieso ab 0,
Di, 15/08/2017 - 16:04
Birgit Rechsteiner
Bei den Steuern musst du jeden Rappen angeben - das mit 2'500 hat wohl eher mit der AHV zu tun... 😊
Di, 15/08/2017 - 16:04
Bea Küng
auch nicht ganz - dort ist die Grenze für die AHV-Pflicht bei CHF 2'300.00/Erwerb.
Di, 15/08/2017 - 16:04
Birgit Rechsteiner
... das weiss ich schon... Aber das ist das Einzige, was mir zu den 2'500 nicht angeben in den Sinn kommt...
Di, 15/08/2017 - 16:04
Stephanie Meierhofer
Ab 0.- habe das gerade mit meinem Steuerberater angeschaut...
Di, 15/08/2017 - 16:04
Annelise Schnyder
Ab 0.00 franken, das mit den fr. 2300 ist der freibetrag für die ahv. Vom verdienst werden noch die berufskosten abgezogen. Wenn der verdienst klein ist kann es sein dass der mindestpauschalabzug berufskosten höher ist, als der verdienst, im aargau z.b. Fr. 800.00.
Wenn der verdienst der ehefrau nicht angegeben wird, wird auch kein abzug für zweitverdienender ehegatte gewährt. Am besten alles angeben, da macht man sicher nichts falsch
Di, 15/08/2017 - 16:04
Maja Sprenger
Danke für die Antworten