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Bin ich gewzungen dem Arbeitgeber ein Original des Arztzeugnisses auszuhändigen? Ich wurde vom 29.2 bis 13.3 krankgeschrieben, das gescannte Arbeitszeugnis habe ich dem AG am 4.3. per Mail zugestellt. Eine Kopie habe ich zudem am 12.3. eingeschrieben dem AG zugesandt. Das Zeugnis brauchte ich zudem auch noch für die Universität und die Arbeitslosenkasse sowie das RAV. Deshalb habe ich all diesen Stellen jeweils Kopien ausgehändigt. Diese haben es alle akzeptiert so. Jetzt hat mir gestern der AG per Mail geschrieben er habe noch kein Original erhalten. Muss ich ihm dieses nun noch aushändigen? Das Problem ist, dass es wahrscheinlich sowieso zu einem Gerichtsfall kommt und ich dort das Zeugnis sicher auch nochmals vorlegen muss.
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Bin ich gewzungen dem Arbeitgeber ein Original des Arztzeugnisses auszuhändigen? Ich wurde vom 29.2 bis 13.3 krankgeschrieben, das gescannte Arbeitszeugnis habe ich dem AG am 4.3. per Mail zugestellt. Eine Kopie habe ich zudem am 12.3. eingeschrieben dem AG zugesandt. Das Zeugnis brauchte ich zudem auch noch für die Universität und die Arbeitslosenkasse sowie das RAV. Deshalb habe ich all diesen Stellen jeweils Kopien ausgehändigt. Diese haben es alle akzeptiert so. Jetzt hat mir gestern der AG per Mail geschrieben er habe noch kein Original erhalten. Muss ich ihm dieses nun noch aushändigen? Das Problem ist, dass es wahrscheinlich sowieso zu einem Gerichtsfall kommt und ich dort das Zeugnis sicher auch nochmals vorlegen muss.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Di Felice Martin
geh dich zum arzt und du brauchst genau das gleiche nochmals
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Nicole Wind
Der Arbeitgeber erhält normalerweise immer das Original. Gescannte Dokumente können abgeändert worden sein. Alle anderen eine Kopie inkl für Dich
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Sandra Hammerer
Und worauf stützt sich das? Im Gesetz steht ja nichts konkretes dazu.
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Nicole Wind
Das Arztzeugnis wird extra für den Arbeitgeber erstellt. Das man es auch noch anderen geben kann/muss ist Nebensache. Da wie oben geschrieben ist, jedes gescannte Dokument bearbeitet werden und damit Betrogen werden kann, ist es klar, dass der Arbeutgeber darauf bestehen kann, das Original zu erhalten.
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Sandra Hammerer
okay aber demnach müsste es reichen, wenn ich mit dem Original vorbeigehe und der AG sich dann selbst eine Kopie machen kann mit dem Vermerk Original eingesehen am..........
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Nicole Wind
Wenn er das zulässt. Aber er hat das Anrecht auf das Original. Dir und allen anderen reichen die Kopie
Fr, 02/06/2017 - 16:37
Anny Ghaddar
AŻ ist dem Arbeitgeber immer in Original auszuhändigen. Für eventuelles Gerichtsverfahren reicht es auch eine Kopie, da im Fall, dass es angezweifelt werden sollte, kann ein Gericht immer noch eine Bestätigung von Arzt nachholen