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Bin ich Beweis pflichtig ?
Ich habe fast drei Jahre mit meinem Freund (Schweizer) zusammen gelebt.
Da ich damals in Scheidung lag und einen Nachweis über meine fixen Ausgaben brauchte haben wir einen Untermietvertrag gemacht. Aber Möbel sind alle von mir gewesen.
Darin ist festgehalten das die Miete in bar gezahlt wird.( Auf Dauerauftrag hat er sich nicht eingelassen da er zu viel Betreibungen bzw. Verlustscheine hat) ich habe sogar jeden Monat mehr Geld gegeben als wie vereinbart war.
Meine Dummheit war dass ich auf Vertrauensbasis mir vom Anfang bis zum Ende keine Quittungen geben lassen habe.
Nun hat er mich nach drei Monaten Trennung Betrieben und nächste Woche ist Termin beim Schlichtungsverfahren.
Da ich ihm nichts schuldig bin wird es von meiner Seite auch zu keiner Schlichtung kommen. Ich lebe seit 9 Jahren in der Schweiz und bin eigentlich Gast hier. Ich habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Da ich in meinen ganzen Leben noch nie so eine Situation hatte wäre meine Frage
1. Wer liegt hier in der Beweispflicht?
2. Kann er ohne jeglichen Nachweis gegen mich ein Gerichtsverfahren eröffnen?
Danke im voraus für hilfreiche Kommentare
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Bin ich Beweis pflichtig ?
Ich habe fast drei Jahre mit meinem Freund (Schweizer) zusammen gelebt.
Da ich damals in Scheidung lag und einen Nachweis über meine fixen Ausgaben brauchte haben wir einen Untermietvertrag gemacht. Aber Möbel sind alle von mir gewesen.
Darin ist festgehalten das die Miete in bar gezahlt wird.( Auf Dauerauftrag hat er sich nicht eingelassen da er zu viel Betreibungen bzw. Verlustscheine hat) ich habe sogar jeden Monat mehr Geld gegeben als wie vereinbart war.
Meine Dummheit war dass ich auf Vertrauensbasis mir vom Anfang bis zum Ende keine Quittungen geben lassen habe.
Nun hat er mich nach drei Monaten Trennung Betrieben und nächste Woche ist Termin beim Schlichtungsverfahren.
Da ich ihm nichts schuldig bin wird es von meiner Seite auch zu keiner Schlichtung kommen. Ich lebe seit 9 Jahren in der Schweiz und bin eigentlich Gast hier. Ich habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Da ich in meinen ganzen Leben noch nie so eine Situation hatte wäre meine Frage
1. Wer liegt hier in der Beweispflicht?
2. Kann er ohne jeglichen Nachweis gegen mich ein Gerichtsverfahren eröffnen?
Danke im voraus für hilfreiche Kommentare
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Moni Niemeyer
Für wieviel Monate verlangt er denn Geld? Ich meine, so einfach kann er es auch nicht machen... war nie jemand dabei, wenn du ihm Geld gegeben hast?
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Er hat angegeben das angeblich von Anfang an Schulden von meiner Seite aus angefallen wären und für die letzten drei Monate .
Was nicht der Wahrheit entspricht.
Ich kann nur durch Kontoauszüge nachweisen das ich jeden Monat zum Zahltag immer den gleichen Betrag abgehoben habe. Und durch einen gespeicherten chat Verlauf das ich ihm nichts schuldig bin
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Moni Niemeyer
Das würde ich als Beweis angeben... hat er immer noch Schulden und Betreibungen? Wenn ja, würde ich dies auch erwähnen... hast du dich getrennt? Es kommt mir ein wenig vor, als ob er gekränkt ist... ich bin nur Laie, daher weiß ich leider nicht ob deine Beweise langen... aber versuchen musst du und ich wünsche dir viel Glück dabei...
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Susan Stadelmann
Da hadt du mehr beweis als er, gute chance, ev rechtsschutz einschalten
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Ja er hat immer noch sehr hohe schulden. Getrennt habe ich mich und ja ich denke genauso das es verletzte Eitelkeit ist. Ich war drei Jahre der Geldesel und das fehlt jetzt. Möbel hat er ja auch nicht mehr
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Moni Niemeyer
Deswegen denke ich auch, dass du mit deinen beweisen gute Chancen hast... besonders, weil du keine Schulden hast und er voller Schulden ist... da merkt man doch sofort, dass da etwas nicht stimmt...
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Birgit Rechsteiner
Er muss beweisen, dass du Geld schuldest- das kann er.
Du müsstest beweisen, dass du gezahlt hast - das kannst du nicht... :(
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Er hat absolut keinen Nachweis
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Robert Schweng
Ines S R Dümke Mietvertrag?
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Untermietvertrag habe ich noch und da steht drin bar auf die Hand
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Bubu Sandra
grundlegend ist das problem das du sehr blauäugig gehandelt hast... widerum kannst du hoffen, dass er sich verplappert oder wie auch immer die richter sind nicht blöd... die haben tagtäglich mit diesem zu tun... bei der betreibung hoffe ich das du rechtsvorschlag erhoben hast
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Ja habe ich drum geht es ja jetzt zum schlichtungsverfahren
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Moni Niemeyer
Dann gibst du alles an, Kopien deiner Kontoauszüge, den Chat Verlauf und gib an, dass er voller Schulden ist und du dir nie etwas zu Schulden kommen lassen hast... und hast du eine Rechtsschutz, dann würde ich diese auch einschalten...
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Mir wurde gesagt das es beim Schlichtungsverfahren den Richter nicht interessiert was ich beweisen kann sondern das er ja eigentlich für den Kläger steht und eine Schlichtung versucht.
Kommt es zu keiner Einigung kann er dem Kläger dann das ok für ein Verfahren geben oder nicht.
Aber wenn ich bei diesen Termin nicht die Möglichkeit bekomme was ich beweisen kann wie kann der Richter dann das ok geben? Das verwirrt ziemlich
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Birgit Rechsteiner
Nein. Das Rechtsöffnungsverfahren ist nicht parteiisch. Er muss beweisen, dass du ihm Geld schuldest, du, dass du es nicht tust!
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Judy Salm-Bösch
Falls der Friedensrichter an der Schlichtungsverhandlung die Klagebewilligung erteilt, nicht nervös werden. Erst danach gibt es beim Gericht das Rechtsoeffnungsverfahren (sofern es innert 3monatiger Frist vom Ex eingereicht wird), wo dein Rechtsvorschlag allenfalls beseitigt werden könnte. Da müssen dann nochmals alle Fakten auf den Tisch. Schau nochmal gut alle Unterlagen durch, ob du nicht doch beweise fuer die Zahlungen hast. Zb regelmaessig genau diesen Betrag am EC Automat bezogen. Ihr habt ja Barzahlung vereinbart, da wäre dies schon mal ein gutes Indiz. Oder eben Mailverkejr uä
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Das kann ich alles nachweisen jeden Monat den gleichen Betrag von der Bank
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Stephan Busch
WhatsApp Chat ist rechtsgültig vor Gericht zumal die Nummer reg.von WhatsApp jeder andere Chat wird ip und Mac Adresse gespeichert und ja liebe Leute jedes Handy hat eine Mac Adresse und ist damit zu 100% identifizieren
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Aranya Culley
Sonst hol dir mal eine unentgeltliche Rechtsberatung. Die können dir gute Antworten und vorallem die richtigen antworten auf deine Frage geben Ines
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Nein mit dem was er da abzieht .
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Aranya Culley
Ja was ich lese ist echt ärgerlich. Und eben ich kann dir wirklich die unentgeltliche Rechtsberatung empfehlen. Sollte jeden monat 1-2 mal am abend sein wo man hin kann
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Gregor Schoonderwaldt-Klammsteiner
Ich war schon mal vor den schlichtungsbehörden da ist es wichtig gut vorberreitet zu sei!
Ich würde bankbelege mitbringen wo du die miete abgehoben hast wenn vorhande.und auch sonstige belege von essen einkauf usw. um so mehr um so besser damit die sehen das du mehr als genug bezahlt hast
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Naja Quittungen für Einkauf hab ich nun nicht mehr aber Bankbelege schon
Fr, 02/06/2017 - 13:41
Ines Dümke
Habe immer mit Karte gezahlt also das könnte ich auch noch nachweisen auf Kontoauszüge