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Bevor ich mich an die Vermieterin wende...
Darf die Nachbarin deren Stromversorgung abgestellt ist (wegen nichtbezahlung), ihr Handy und Ipod in der Gemeinschaftswaschküche laden?
Da es sich um einen Gemeinschaftsraum handelt, werden Ende des Jahres die Stromkosten durch alle Parteien aufgeteilt.
Dies ist aber doch gedacht für die Nutzung der Waschmaschine/Trockner und Licht, aber nicht zusätzlich für das aufladen von Handys/Ipods oder?
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Bevor ich mich an die Vermieterin wende...
Darf die Nachbarin deren Stromversorgung abgestellt ist (wegen nichtbezahlung), ihr Handy und Ipod in der Gemeinschaftswaschküche laden?
Da es sich um einen Gemeinschaftsraum handelt, werden Ende des Jahres die Stromkosten durch alle Parteien aufgeteilt.
Dies ist aber doch gedacht für die Nutzung der Waschmaschine/Trockner und Licht, aber nicht zusätzlich für das aufladen von Handys/Ipods oder?
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Gutmann-Moser Eveline
nein, das darf sie ganz sicher nicht
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Gutmann-Moser Eveline
melde es auf jeden Fall der Vermieterin
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Robert Schweng
Derya Röthlisberger aus technischer Sicht:
Das laden eines Handies benötigt so wenig Strom dass dies wohl kaum ins Gewicht fallen dürfte!
Das sind "low profile devices" die auf niedrigen Stromverbrauch ausgerichtet sind. So ist ein Ladegerät von 220V auf 5V(z.B. USB) gedrosselt
Der Jahresverbrauch an Strom eines Handies liegt bei ca. 1.-SFr pro Jahr!
Quelle:
http://www.watson.ch/Digital/Wirtschaft/554986130-So-viel-Stromkosten-pr...