Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Betr. Darlehensvertrag
hallo zusammen, muss ein Darlehensvertrag nicht von beiden Seiten unterzeichnet werden? also der Schuldner wie der Geldgeber?
Danke für Eure Antwort! ??
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Betr. Darlehensvertrag
hallo zusammen, muss ein Darlehensvertrag nicht von beiden Seiten unterzeichnet werden? also der Schuldner wie der Geldgeber?
Danke für Eure Antwort! ??
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:00
Sabrina Probst
Doch muss er ?
Di, 15/08/2017 - 16:00
Sabrina Probst
Wenn schriftlich müssen beide unterzeichnen doch
Di, 15/08/2017 - 16:00
Tanja Zurlinden Allenbach
der Vertrag ist schriftlich, aber nur vom Schuldner unterzeichnet!
Di, 15/08/2017 - 16:00
Sabrina Probst
Sicherer isch wenn beidi unterschriebed denk i
Di, 15/08/2017 - 16:00
Tanja Zurlinden Allenbach
Es besteht drum für dasselbe Geld ein Schenkunsvertrag? und wahrscheinlich wurde nachträglich ein Darlehensvertrag gemacht, aber eben nur mit einer Unterschrift!
Di, 15/08/2017 - 16:00
Birgit Rechsteiner
aber eine Schenkung wird nicht zurück verlangt - eigentlich!