Bekannter von mir vermietet eine Wohnung, an ein paar (sie iv und Soz Bezüger er arbeiter)
Miete wurde nicht mehr bezahlt und nach betreibung bekamen beide die Kündigung.
(Betreibung wurde ohne Rechtsvorschlag entgegen gekommen)
Sie sind beide ausgezogen aber es wurde nie etwas bezahlt, obwohl die betreibung an beide ging.
Wie muss der bekannte nun vorgehen damit er das Geld entlich bekommt?
Der Vertrag lautete auf beider Namen, sowie die betreibung. Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Annelise Schnyder Das fortsetzungsbegehren stellen. Die Frage ist einfach, ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen. Ich würde als erstes einen betreibungsregisterauszug bestellen. Daraus geht hervor, wie hoch die Schulden sind und ob der Lohn schon gepfändet ist. Unter Umständen bekommt er nie nur einen müden cent, im gegenteil, es entstehen nur zusätzliche Kosten. Dann würde ich das ganz als lehrgeld ad acta legen, und die Wohnung nie mehr ohne vorher den betreibungsregisterauszug gesehen zu haben, vermieten.

Maurice Sobernheim Bei beiden Fortsetzungsbegehren stellen. IV 1. Säule, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sind unpfändbar. Beim Arbeitenden wird voraussichtlich keine pfändbare Quote entstehen. Somit hat der Bekannte wenigstens das Sicherungsmittel definitiver Verlustschein pro Person. Die Ausführungen von Annelise Schnyder sind gleichzeitig zu beachten. Im Pfändungsverfahren sind pro Person ca. CHF 100 bis CHF 150 zu kalkulieren.

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