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Bekannter hatte ne kurzehe von 4 jahren..im ersten jahr kam das kind..und auch ne depression bei der mama..es gab dann nie mehr sex....die ehe ging in brueche. Familinetherapie half nix. Mama hat wieder eine freund und kann wieder mit ne art tantra. Nun unterhaltsvertrag....1200fr fuer das kind...4600fr fuer die mama. Er verdient 10400fr...geht da so????? Mama arneitet nix und will auch nix arbwiten in zukunft
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Bekannter hatte ne kurzehe von 4 jahren..im ersten jahr kam das kind..und auch ne depression bei der mama..es gab dann nie mehr sex....die ehe ging in brueche. Familinetherapie half nix. Mama hat wieder eine freund und kann wieder mit ne art tantra. Nun unterhaltsvertrag....1200fr fuer das kind...4600fr fuer die mama. Er verdient 10400fr...geht da so????? Mama arneitet nix und will auch nix arbwiten in zukunft
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Krissi Brauckhoff
5800?!! Für nix? .... Respekt
Find ich wahnsinnig viel
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Ines Kammermann
jetzt gahts vor gricht bi gspantt!!!
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Denise Chérie
Hmmm eben keine Gütertrennung gemacht
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Ines Kammermann
voll..die wenigsten normale buerger haben das
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Denise Chérie
Aber gescheit. Geht ja auch mit Klauseln damit niemand ganz ohne da steht im Falle
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Karin Fo
(Admin) Die Gütertrennung hat nichts mit dem Unterhalt zu tun!
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Ines Kammermann
was sind eheliche pflichten den genau??
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Letizia Büchi
Laut Artikel 159 Zivilgesetzbuch werden Ehegatten durch die Trauung zur ehelichen Gemeinschaft verbunden und sie verpflichten sich dadurch, das Wohl dieser Gemeinschaft «in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen». Die Ausgestaltung der Sexualität hingegen und die Art und Weise ihres Vollzugs ist höchst persönlich, freiwillig und unterliegt vollumfänglich der Selbstbestimmung der oder des Einzelnen. Eine Einschränkung durch Vertrag oder Eheschliessung ist weder durchsetzbar noch vollstreckbar.
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Karin Fo
(Admin) Aus rechtlicher Sicht ist es völlig irrelevant wie viel Sex die Ehegatten haben. Das Verschuldensprinzip gibt es im schwizerischen Scheidungsrecht schon lange nicht mehr. Ausserdem könnte man bei dieser Konstellation als Anwalt relativ einfach auf beide Seiten argumentieren. Man könnte genau so gut sagen, dass vielleicht der man daran "Schuld" ist, dass die Frau keine Lust mehr hatte. Bei einer Trennung soll möglichst derjenige Zustand erhalten bleiben wie davor. Die Ehegatten sind ja immer noch verheiratet. D.h. es soll die Lebensstellung und Aufgabenteilung, welche die Ehegatten vereinbart haben, weitergeführt werden. Wenn also die Frau nicht gearbeitet hat und sich um das Kind gekümmert hat, der Mann das Geld verdient hat (klassische Hausgattenehe) dann soll das wo möglich auch weiterhin so sein. Deshalb erscheint mir der genannten Unterhaltsbeitrag angesichts des Einkommens des Ehemannes nicht völlig überrissen. Im Einzelfall kann man das aber ohne alle Umstände zu kennen nicht beurteilen. Wichtig ist letztlich einfach noch, dass man den Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt unterscheidet. Das ist nicht das gleiche!
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Mladen Djokic
Auf den Punkt gebracht. Vielleicht als Ergänzung: Ob die Frau arbeiten will oder nicht spielt keine Rolle. Das Gericht berücksichtigt ihr Alter, ihre Ausbildung und das Alter des Kindes. Anhand davon kann das Gericht der Frau ein Teilzeitpensum zumuten. Ob die Frau dann arbeiten geht oder nicht ist natürlich ihr überlassen.
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Karin Fo
(Admin) Wie gesagt bekommt man das nicht einfach so, nur weil man verheiratet ist. Es sind viel mehr sämtliche Umstände entscheidend, ob und wie viel Unterhalt jemand bekommt...
Fr, 02/06/2017 - 15:54
Karin Fo
(Admin) Ja das ist so. Dass muss halt jedes Paar selber entscheiden, ob es heiraten will oder nicht. Es hat immer alles Vor- und Nachteile. Es gäbe aber auch ohne zu heiraten Möglichkeiten so etwas zu regeln...