Bei unserem Herd ist eine grosse Platte ausgefallen. Der Techniker war vor über 2 Wochen (Montag) da und hat der Verwaltung eine Offerte über die Reparatur wie auch gleich über ein Neugerät geschickt (da dieser Herd schon sehr alt ist und eine Reparatur auch sehr teuer wäre). Da ich bis Freitags der gleichen Woche nichts gehört hatte, habe ich angerufen. Die Verwaltung meinte, sie hätten die Offerten dem Hauseigentümer geschickt weil der bei höheren Beträgen entscheiden muss. Bis jetzt habe ich noch nichts gehört und mir reicht es langsam. Nun hab ich meinen Rechtsschutz angerufen und der meinte nur ja da können Sie ermahnen und eine Frist setzen, bis wann das erledigt sein muss und dann können Sie eine kleine Mietzinsreduktion verlangen. Aber ich soll die Verwaltung um einen Vorschlag bzgl. dieser Reduktion bitten. Ja klar, dann werden die vielleicht 20Fr. sagen... Was wäre da angemessen? Und muss ich die Ermahnung per Post senden oder geht Mail mit Lesebestätigung auch?

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Kommentare

Robert Schweng

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Andrea Jasmin Erismann als tipp immer alles igschrebe schike

Walter Büchi 10% für einen defekten kochherd wären gemäss senkungsentscheide des mv angemessen:
"Verschiedene Störungen, so Wassereinbruch, ungenügende
Wasserversorgung, Heizungsausfall, Kochherd und Kühlschrank
defekt, Panne des Liftes, Risse in Mauerwerk"
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:3c17a881-3b74-4f02-8cb3-5bf4aa5c420...

Mari Amsler ist dann die reduktion auf den gesamten kosten (also inkl nk) oder "nur" die miete allein?

Walter Büchi nur auf den mietzins.

Birgit Rechsteiner Ja, und 10% nur auf den ganzen Ausfall des Kochherdes - da aber 3/4 des Kochherdes funktionieren - wird CHF 20.-- wohl nicht ganz die schlechte Variante sein - ich denke mit "nerven" kommst du wohl weiter, als mit solchen Aufwendungen...

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