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bei einer scheidung wird das gemeinsame haus ( beide im grundbuchamt eingetragen) verkauft. bin ich recht in der annahme das beide für die grundstückgewinnsteuer aufkommen müssen? egal wer nach der trennung das haus bewohnte? schliesslich konnten auch beide parteien die liegenschaft von der steuer abziehen.
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bei einer scheidung wird das gemeinsame haus ( beide im grundbuchamt eingetragen) verkauft. bin ich recht in der annahme das beide für die grundstückgewinnsteuer aufkommen müssen? egal wer nach der trennung das haus bewohnte? schliesslich konnten auch beide parteien die liegenschaft von der steuer abziehen.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:53
Birgit Rechsteiner
Wie steht es in der Scheidungsvereonbarung?
Eigentlich wre es logisch, wenn der Erlös geteilt wird (nach Steuern) also beide zahlen die steuern... Aber wenn einer noch länger drin wohnte muss so etwas ja in der Vereonbarung geklärt worden sein..
Di, 15/08/2017 - 15:53
Annelise Schnyder
Es spielt keine rolle, wer darin gewohnt hat. Beide parteien erhalten den anteil am erlös und beide parteien müssen ihren anteil an der grundstüchsgewinnsteuer übernehmen.