Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Bei einer Planung für eine Beerdigung , wer darf sagen wie es abläuft ?
Der direkte Nachkomme ( Kinder ) oder die Eltern des Verstorbenen ? Und kann man die verantwortung auch jemand anders übertragen ?
Bewertung:
(1 Stimme)
Bei einer Planung für eine Beerdigung , wer darf sagen wie es abläuft ?
Der direkte Nachkomme ( Kinder ) oder die Eltern des Verstorbenen ? Und kann man die verantwortung auch jemand anders übertragen ?
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten:
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 23/07/2018 - 18:56
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner eigentlich darf der Verstorbene sagen, wie es ablaufen sollte... sofern man das nicht weiss, wohl derjenige, der am ehesten eine Ahnung hat, was sich der Verstorbene gewünscht hätte - dies aus Sicht der Ehrung und des Anstandes...
aus rechtlicher Sicht - der der bezahlt hat das Sagen.