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Bei einer Mietwohnung..
Muss man die Verwaltung fragen ob man fie Wände streichen darf oder nicht⁉️
Bin der Meinung die Wände müssen nach dem Auszug sowisso neu Gestrichen werden, von dem Her würde ich sagen ja.
Wie ist es Rechtlich⁉️
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Bei einer Mietwohnung..
Muss man die Verwaltung fragen ob man fie Wände streichen darf oder nicht⁉️
Bin der Meinung die Wände müssen nach dem Auszug sowisso neu Gestrichen werden, von dem Her würde ich sagen ja.
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Myriam Tschirky-Hengartner
Ich würde fragen.
Die wohnugen werden nur dann geschtrichen wenn du mehr als 8 jahren in der wohnung warst, wenn nicht musst du die wände so wieder herstellen wie du die wohnung übernomen hast.
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Peter Spillmann
Das mit den 8Jahren heisst NICHT das der VM dann streichen muss. Er darf dem Vormieter nur nichts mehr in Rechnung stellen wenns die Originalfarbe war.
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Nicole Arm
und es sind nicht 8 Jahre sondern 10, aber wenn farbig müssen diese sowieso wieder in den original Zustand (weiss) gebracht werden http://willkommen.imwerk.ch/wp-content/uploads/2014/11/Lebensdauertabell...
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Peter Spillmann
Nicole Arm hat auf 8 Jahre geändert kürzlich.
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Nicole Arm
Peter Spillmann und wo steht dass denn?
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Peter Spillmann
Nicole Arm https://intern.mieterverband.ch/ldt/objekte.php?Gid=5
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Sandra Heinrich
Wenn du die Wände farbig streichen möchtest , musst du das Einverständnis des Vermieters einholen . Auf jeden Fall muss bei Auszug die Wand dann wieder weiss gestrichen werden . Egal wie lange du in der Wohnung gelebt hast .
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Walter Büchi
der vermieter muss gefragt werden und das hat mehrere gründe.
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/darf-man-...
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Roman Richle
überleg mal, wie wäre das, wenn jeder Mieter seine Wohnung so malt,, wie es ihm gerade gefällt.... setz Dich mal gedanklich in die Lage, dass Du mehrere Wohnungen vermietest... ?
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Rahmi Fejzullahu
Ich hätte kein Problem damit
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Roman Richle
Du bist eben kein Vermieter... aber vielleicht kannst Du Dir mit langem Nachdenken trotzdem vorstellen, dass man das EIGENTUM eines Vermieters nicht einfach so (ungefragt)vermalen darf ?
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Rahmi Fejzullahu
Roman Richle ich frag ihn heute (sind Eigentumswohnungen)
Mi, 27/09/2017 - 15:39
Rahmi Fejzullahu
Roman Richle also.
Sini Antwort ish gsi: ihr chönd alles mache solang ihr nöd Umbauet ish es für ihn keis Problem.
Apropo Wänd striche, er meint sie strichet nach jedem Mieterwechsel dWänd, egal ob 1 Jahr oder 10 Jahr.