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bei der Abnahme der Wohnung hatte der Eigentümer 2 kleine Flecken auf dem Kochfeld beanstandet. Nun will er, dass ich Fr. 3500.- für ein neues Kochfeld bezahle. Darf er das.? Er hat nie bemängelt, dass das Kochfeld nicht mehr funktioniert. Die Reinigung der 2 Flecken sollte doch genügen.
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bei der Abnahme der Wohnung hatte der Eigentümer 2 kleine Flecken auf dem Kochfeld beanstandet. Nun will er, dass ich Fr. 3500.- für ein neues Kochfeld bezahle. Darf er das.? Er hat nie bemängelt, dass das Kochfeld nicht mehr funktioniert. Die Reinigung der 2 Flecken sollte doch genügen.
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Kommentare
Mi, 24/07/2019 - 12:38
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner am einfachsten: wende dich an deine Haftpflichtversicherung. Die regelt das Ganze dann. (Die bezahlen auch nur, was max. nötig ist - d.h. die Reinigung und nicht das ganze erneuern)
Annelise Schnyder Wie alt ist das kochfeld? Im internet findest du die offizielle lebensdauertabelle. Offizielle lebensdauer minus Alter des kochfeldes: maximaler Anteil, den du bezahlen musst. Genau das gleiche gilt für den Anteil an der Reparatur der schranktüre.
Miriam Salman Brigitta Kathrin Leuthold Ihre Aussage: "wenn etwas nur schmutzig ist, genügt doch Reinigen"? Lustig, den in der andere Gruppe haben Sie es anders rum geschrieben: "bei der Abnahme war das Keramikkochfeld etwas schmutzig. Es ging nicht weg beim Reinigen. es sind ca. 4 cm" Spricht das Herd, der 5 Jahre alt ist in Neubau Wohnung hat eine schon grossere Schaden an der Oberfläche, welche man nicht reinigen kann.