Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
beginne am 5.4 die neue arbeit..habe diesen monat noch teilunterstuetzing sozi..frage.. zugbilet ist sehr teuer.. darf ich da einen vorschuss verlangen? wie ist die berechnung mit auswaerts essen???
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
beginne am 5.4 die neue arbeit..habe diesen monat noch teilunterstuetzing sozi..frage.. zugbilet ist sehr teuer.. darf ich da einen vorschuss verlangen? wie ist die berechnung mit auswaerts essen???
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:40
Fiechter Manuela
Erstmal Gratulation zur neuen Arbeit ?
Für den Monat April sollte das Sozialamt ganz aufkommen (warum nur Teilunterstützung?), da der 1. Monatslohn erst Ende Monat ausbezahlt wird.
Betr. dem Zugbilett, möchtest du da beim neuen Arbeitgeber einen Vorschuss erbeten?
Auswärtsessen muss nicht sein, wenn das Geld dazu knapp ist. Besser Lunch oder so von zuhause mitnehmen.
Ich weiss nicht, ob das Sozialamt das Auswärtsessen übernehmen muss.