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Autokauf
Wir haben ein Auto angeschaut, wollten es Kaufen bzw haben es schlussendlich mit einer Anzahlung Reserviert. Leider klappte dann finanziell für den Rest des Betrages etwas nicht so das ich dem Herren sagen musste, das wird das Auto leider doch nicht nehmen können.
Darf er die Anzahlung einfach einsacken oder muss er sie zurück geben?
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Autokauf
Wir haben ein Auto angeschaut, wollten es Kaufen bzw haben es schlussendlich mit einer Anzahlung Reserviert. Leider klappte dann finanziell für den Rest des Betrages etwas nicht so das ich dem Herren sagen musste, das wird das Auto leider doch nicht nehmen können.
Darf er die Anzahlung einfach einsacken oder muss er sie zurück geben?

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Kommentare
Sa, 08/09/2018 - 18:37
Robert Schweng
Bujar Berisha Kommt drauf an wiviel sie anzahlen musten. Er kan sicher etwas zurückbehalten für das reservieren und für den umtrieb den er hatt.
Sheila Sophie Das ist mir klar für den Umtrieb. Auf den Kaufpreis von 5000 wurde eine Anzahlung von 500 gemacht.
Muhlis Aslan Kommt drauff ab wen er schrifftlich gemacht hat das er anzahlung behaltet wen auto nicht kaufst dann darf er es behalten. Bei mir wahr so ich habe es schrifftlich gemacht und dann auch behaltet.
Walter Büchi beides ist möglich!
es kommt darauf an, was genau in diesem vertrag steht.
Walter Büchi wenn ich das richtig lese, heisst das für mich:
falls das auto nicht innert 30 tagen abgeholt wird, dann ist kein kauf zustande gekommen und der vertrag hinfällig.
er muss die anzahlung retournieren!
Markus Meyer wen die Käuferin mit dem Verkäufer vor Gericht zieht, würde ein Richter diesen "Vertrag" und den Inhalt als Streitgegenstand akzeptieren.
Da der eigentliche Inhalt des "Vertrags" wohl nicht zustande kommt (also der kauf mit restbetrag), würde dieser "verfallen".
Diesfalls wäre auch der Betrag zurück zu erstatten.
Der Verkäufer könnte m.E. aber vorbringen, dass der Verfalls-Passus nicht "Vertrag" sondern "Betrag" heisst......diesfalls wäre die Anzahlung weg.
Egal wie, würde ein Richter wohl entscheiden, dass der Vertrag gilt, die Anzahlung (mind. teilweise) als Umtriebsentschädigung (neuausschreibung, bereitstellung, übliche übergabepauschale etc.etc.) gerechtfertigt erscheint.
Als tipp....man kaufe sich ein Auto (Möbel, TV, Ferien etc.) nach vorhandenem Budget und nicht auf pump....dann klappts auch mit der Finanzierung !!
Robert Schweng Also wenn ich mir das Schriftbild des Vertrages genauer ansehe, dann fällt mir dabei noch folgendes auf:
Der Verfasser schreibt eigentlich nahezu fehlerfreies Deutsch! ?