Aus (bei uns) aktuellem Anlass...
Die Rechnung für Wasser und Abwasser ist eingetroffen, sofern diese nicht in den Nebenkosten drin sind.

Darauf sind auch Grundgebühren vermerkt. (Grundgebühr Abwasser pro Fläche, Grundgebühr Zuleitung, etc)
Diese Kosten müssen, sofern nicht im Vertrag anders geregelt, vom Vermieter übernommen werden.
Bezahlt werden muss nur, was effektiv vom Mieter selber verbraucht wird.
Dies kann euch der Mieterverband bestätigen (PDF im Anhang)

Die Begründung ist, dass die Kosten sind, die auch entstehen, wenn die Liegenschaft nicht vermietet ist.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

♥ lichen Dank! 😊

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniel Ebnöther

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bitte, gerne ☺

0
Noch keine Bewertungen vorhanden