Aus aktuellem Anlass eine Frage an die Community: Unter welchen Umständen kann ein ordentlich verwahrter Straftäter in die Freiheit entlassen werden?

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Kommentare

Angelina Milenina

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wenn zu erwarten ist, dass der Straftäter sich in der Freiheit bewährt - art. 64a StGB. Wobei heutzutage die Ansicht vertreten zu sein scheint, dass dies nie der Fall ist. Somit werden nur alte, gebrechliche, todkranke in die Freiheit zum sterben entlassen.

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Patrick L. Surber

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Danke. Habe inzwischen einen hilfreichen Artikel genau zu diesem Thema gefunden:

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/was-muesste-passieren-dass-thomas...

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Samantha Sam Carter Covet

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Wenn 2 unabhängige Gutachter den Therapieerfolg bestätigen, er gesund ist und keine Gefahr für andere mehr darstellt. Quote Gerichtspräsident BZG Lenzburg

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Thomas Berger

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Da händs denn spöter in de Arena au diskutiert:
https://www.srf.ch/news/schweiz/arena-zum-fall-rupperswil-wegsperren-fue...

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