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Aus aktuellem Anlass eine Frage an die Community: Unter welchen Umständen kann ein ordentlich verwahrter Straftäter in die Freiheit entlassen werden?
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Kommentare
Fr, 16/03/2018 - 15:42
Angelina Milenina
wenn zu erwarten ist, dass der Straftäter sich in der Freiheit bewährt - art. 64a StGB. Wobei heutzutage die Ansicht vertreten zu sein scheint, dass dies nie der Fall ist. Somit werden nur alte, gebrechliche, todkranke in die Freiheit zum sterben entlassen.
Fr, 16/03/2018 - 15:50
Patrick L. Surber
Danke. Habe inzwischen einen hilfreichen Artikel genau zu diesem Thema gefunden:
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/was-muesste-passieren-dass-thomas...
Fr, 16/03/2018 - 20:10
Samantha Sam Carter Covet
Wenn 2 unabhängige Gutachter den Therapieerfolg bestätigen, er gesund ist und keine Gefahr für andere mehr darstellt. Quote Gerichtspräsident BZG Lenzburg
Mi, 21/03/2018 - 12:19
Thomas Berger
Da händs denn spöter in de Arena au diskutiert:
https://www.srf.ch/news/schweiz/arena-zum-fall-rupperswil-wegsperren-fue...