Auch von mir nun die erste Anfrage.

Ein bekannter aus Neuseeland würde gerne einige Jahre in der Schweiz leben und arbeiten.

Nun wurde sein Visum abgelehnt. Was gibt es noch für Optionen und Möglichkeiten?

Wenn ihr auch Anlaufstellen oder Institutionen kennt bin ich offen. Einfach damit ich einen Ansatz habe wo anfangen zu recherchieren.

Ich bin erstmal für jeden Imput offen.

Vielen herzlichen Dank für jeden Tipp und jede Hilfe.

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Kommentare

Kerstin Wildrose

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es gibt keine.Da er nicht in einem EU/EFTA Staat wohnt,braucht er ein Visum.

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Carolin Metzler

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was hat er denn für ein Visum beantragt? Hat er schon einen (potentielle Arbeitgeber) in der CH?

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Fafu Sun

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Was für ein Visum weiss ich leider nicht. Arbeitgeber noch keinen.

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Kerstin Wildrose

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na ich denke,sein Visum wurde abgelehnt?Da nützt auch ein Arbeitgeber nicts,er darf nicht rein ohne Visum

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Fafu Sun

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Hallo Betta vielen Dank für deinen Imput. Die Visumsablehnung wurde bereits angefechtet. Gerne will ich noch rausfinden ob wir evtl im kollektiv doch noch eine Option finden. Dass du denkst es gibt keine habe ich so verstanden. Vielen lieben Dank.

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Patrick Fischer

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Durch einen Arbeitgeber, wird das weniger ein Problem!

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Fafu Sun

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Da habe ich eine Frage dazu. Muss ein Arbeitgeber nicht nachweisen, dass dieser Job nicht von einem Schweizer getätigt werden kann? Dass es sozusagen seine Fachkraft braucht?

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Amela Josipovic

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Leie: Fachkraft heisst: dr. titel, prof. Etc. eine "normale" fachkraft keine chance. Der arbeitgeber müsste beweisen das er inganz europa keinen gefundenhat ausser ihn. Rede aus erfahrung. Einzige chance, heirat.

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Patrick Fischer

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(Admin) Nein diese muss nur ausgeschrieben gewesen sein. Dies ist die Praxis...

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Amela Josipovic

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Ausgeschrieben wo? Die stelle von meinem mann wurde auch auf der homepage ausgeschrieben. Laut seinem arbeitgeber keine chance und mein mann ist eine doppelte fachkraft aus österreich.

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Patrick Fischer

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Dann ist der AG falsch informiert, stellt def. KEIN Problem dar!

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Amela Josipovic

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Wir habens auch über ein stellenvermittlungsbüro versucht. Keine chance. Aussage laut arbeitgeber: wir können das nicht beweisen das wir in ganz europa niemanden gefunden haben ausser ihn.

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Patrick Fischer

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Dann war es das falsche Büro! In der Regel bekommt man eine solche Bewilligung innert 48 Stunden....

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Amela Josipovic

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Und welches ist das richtige?! Und wie macht mans richtig?!

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Patrick Fischer

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Punkt 1. man ist nur in der Nachweispflicht. Nicht in der Beweispflicht. Punkt 2. Ja klaar heiraten geht auch... Oder Land kaufen, wäre auch eine Option, also Bauland.

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Patrick Fischer

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Für die Bewilligung; Was soll ich Dir sagen, man muss es richtig machen...

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Fafu Sun

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Hmm... Bauland kaufen? Klingt interessant. Was ganz genau nachweisen?

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Patrick Fischer

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Dass die vakante Stelle z.B. im EURES ausgeschrieben wurde...

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Sandro Egger

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Art. 18 bis 25 AuG (Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer)

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Fafu Sun

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Vielen Dank für deine Hilfe. Er besitzt zwei bachelor abschlüsse. Das sollte etwas bringen oder?

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Sandro Egger

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Ja. Er muss in der Schweiz jedoch im Bereich des Studienabschlusses eine Arbeit finden. Zudem muss der Arbeitgeber den Inländervorrang nach Art. 21 AuG nachweisen können. Ebenfalls muss es im Kanton, indem er arbeiten will, noch genügend Kontingente haben.

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Fafu Sun

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Wie erfahren wir das mit den Kontigenten?

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Sandro Egger

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Kann man bei der Arbeitsmarktbehörden nachfragen. In welchem Kanton würde er dann gerne arbeiten?

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Fafu Sun

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Patrick Fischer ist was Sandro U. Egger mit inländervorrang meint, dass selbe wie das was du meinst? Dass es einfach ausgeschrieben gewesen sein muss?

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Patrick Fischer

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Vereinfacht geschrieben, ja.
Die Kontigententen sind noch lange nicht ausgeschöpft....

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Josy Schimke

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Inländer und EU/EFTA- Bürger haben Vorrang.
Er kann nur in der Schweiz arbeiten, wenn er ein ausgewiesener Spezialist ist. Zudem müsste die schweizer Firma, die ihn anstellen will, entsprechende Rekrutierungsbemühungen nachweisen und so quasi "beweisen", es keine passenden Kandidaten auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gibt.

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