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Arbeitszeugnis
Hallo zusammen,
Ich wurde im April freigestellt,3 Monate bezahlte Kündigungsfrist.
Muss mir der AG erst nach Ablauf der Kündigungfrist ein Arbeitszeugnis aushändigen oder schon davor?
( ich habe nix schlimmes verbrochen, war nur mehrere Wochen krank also ich meine wegen dem freistellen😉)
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Arbeitszeugnis
Hallo zusammen,
Ich wurde im April freigestellt,3 Monate bezahlte Kündigungsfrist.
Muss mir der AG erst nach Ablauf der Kündigungfrist ein Arbeitszeugnis aushändigen oder schon davor?
( ich habe nix schlimmes verbrochen, war nur mehrere Wochen krank also ich meine wegen dem freistellen😉)
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Kommentare
Fr, 22/06/2018 - 07:58
Robert Schweng
Cindy Zwyssig Zwischenzeugnis stimmt nach meiner Meinung, das Arbeitsverhältnis hat ja noch nicht geendet und der AG kann ja nicht ein Zeugnis in die Zukunft datieren... kann ja theoretisch auch sein, das sich das Austrittsdatum noch ändert...
Birgit RechsteinerBirgit und 3 weitere Personen verwalten die Mitgliedschaft und Beiträge für Rechtsforum Schweiz. Nora Baumann Zwischenzeugnis ist rechtlich ok! Schlusszeugnis erst ganz am Schluss - du kannst ja diese 3 Monate noch etwas "verbrechen"...
Birgit Rechsteiner Vorher ein Zwischenzeugnis, das Abschlusszeugnis erst ganz am Schluss