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Arbeitsvertrag:
Im Arbeutsvertrag steht dass Abzüge von Stundenlohn von 30.- dazukommen.
Mündlich wurde abgemacht dass der Arbeitgeber die Abzüge begleicht.
Der Stundenlohn wurde Bar auf die Hand ausbezahlt.
Jetzt vordert der arveitgeber Rückzahlung der Abzüge mit einem Einzahlungsschein.
Muss dies bezahlt werden oder gilt die mündliche Vereinbarung? Bis vor 2 Wochen war die abmachung wie gehabt jetzt auf einmal der einzahlungsschein.
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Im Arbeutsvertrag steht dass Abzüge von Stundenlohn von 30.- dazukommen.
Mündlich wurde abgemacht dass der Arbeitgeber die Abzüge begleicht.
Der Stundenlohn wurde Bar auf die Hand ausbezahlt.
Jetzt vordert der arveitgeber Rückzahlung der Abzüge mit einem Einzahlungsschein.
Muss dies bezahlt werden oder gilt die mündliche Vereinbarung? Bis vor 2 Wochen war die abmachung wie gehabt jetzt auf einmal der einzahlungsschein.
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Kommentare
So, 01/10/2017 - 04:01
Allma Kiki
Also ich verstehe die Ausgangslage so:
Im Vertrag steht 30 Franken Stundenlohn und auf diese kommen Abzüge in Abzug. Mündlich wurde vereinbart das die Abzüge gemacht werden und der Sozialversicherung überweist. Wurde eine Lohnabrechnung erstellt?
So, 01/10/2017 - 04:01
Andreas Georg
Der Stundenlohn wurde bar auf die Hand bezahlt? Das stinkt gewaltig nach Schwarzarbeit. Und jetzt will der Typ noch Geld zurueck??
Mein Vorschlag: Bei der SVA/ Ausgleichskasse eine Abrechnung ueber alle AHV Zahlungen machen. Das ist online oder am Telefon moeglich. Findest Du keine Zahlung vom Schwimmbadbetreiber schreibst Du der SVA, dass Du dort gearbeitet hast. Irgend einen Beleg hast Du sicher. Lass Dir dazu eine Rechnung mit den Rueckzahlungen machen?. Dann wird die AHV mit Freude aktiv. Viel Erfolg und Daumen hoch. Andreas Georg