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Arbeitsrecht:
Frage.
Ich hatte am freitag meinen ersten einsatz auf abruf, hätte noch diese woche 3-4 schichten.
Habe heute per sofort gekündigt und obwohl es keinen sinn macht muss ich antreten. Es wird mir alles im mund umgedreht.
Frage...der vertrag liegt UNUNTERSCHRIEBEN noch bei mir zuhause. Was nun..muss ich dann die quasi 7 kündigungsfrist einhalten?
Ich verzichte gern auf die geleisteten 4.5 stunden wenn ich nur nicht mehr dahin muss.
Danke für feedbacks (bitte was ich hören will ???????
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Arbeitsrecht:
Frage.
Ich hatte am freitag meinen ersten einsatz auf abruf, hätte noch diese woche 3-4 schichten.
Habe heute per sofort gekündigt und obwohl es keinen sinn macht muss ich antreten. Es wird mir alles im mund umgedreht.
Frage...der vertrag liegt UNUNTERSCHRIEBEN noch bei mir zuhause. Was nun..muss ich dann die quasi 7 kündigungsfrist einhalten?
Ich verzichte gern auf die geleisteten 4.5 stunden wenn ich nur nicht mehr dahin muss.
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Kommentare
Mo, 04/09/2017 - 18:25
Sascha Sz
In der Schweiz ist auch ein mündlicher Vertrag gültig.
Mo, 04/09/2017 - 18:29
Jeannette Folke
Danke ? soweit wusste ichs, jedoch wie sich das mit der kündigungsfrist verhält die ja nicht ausgesprocheb wurde...und er sich selber nicht ganz dran hält
Mo, 04/09/2017 - 18:33
Yvonne Gut
Da ihr euch über Arbeitsleistung, Lohn und Einsätze geeinigt habt, ist wahrscheinlich ein rechtliches Arbeitsverhältnis begrüdet worden, das einseitig nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen aufgelöst werden kann.
Sollte dein Arbeitgeber auf Einhaltung der Frist bestehen, mach ihm klar, dass du ihm unmotiviert nicht viel bringst und schlag ihm vor eine Aufhebungsvereinbarung zu schliessen.
Mo, 04/09/2017 - 18:43
Jeannette Folke
Das mit der einigung ist eben so eine sache. Ich wollte 40 er sagt 50. und die zeiten zu denen ich nicht kann wegen selbstständigkeit (kunden zahlten auch ja bereits) hat er nicht berücksichtig. Er hielt 3 termine zeitlich nicht ein ..aber er hat ja recht.
Nein ich bringe dem nichts..aber netterweise würde im vertrag nix von kundenabwerben stehen (was ich nicht mach aber er im prinzip gefahr läuft).
Er hat zuwenig läute. Deswegen bekam ich ja nicht mal die besagte einführung. Hatte die erste schicht allein und musste alles selber schliessen und ausmachen (klingt nu einfach, schlüssel drehen gut ist..aber es ist dann doch etwas schwerwiegender)..war machbar für mich aber keine art
Mo, 04/09/2017 - 18:33
Walter Büchi
morgen mit begleitung vorbeigehen und die kündigung bestätigen lassen, das geht am schnellsten !
die arbeit darf aber nicht einfach niedergelegt werden (art. 337d).
damit wird der artbeitnehmer vertragsbrüchig und der arbeitgeber kann 1/4 des lohnes einbehalten oder u.u. schadensersatz verlangen !
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a...
Mo, 04/09/2017 - 18:39
Jeannette Folke
Auch wenn er sich selber nicht daran hält? Sprich sagt ich wollte 50 obwohl ich sagte 40% (eins von einigem), meine selbstständigkeit nicht berücksichtigt und mich an denen tagen einträgt wo ich meine kunden habe. Und im vertrag steht sogar 42std pro woche (dies sei normal meint er) und auf abruf
Mo, 04/09/2017 - 18:43
Walter Büchi
auf dem vertrag sollte doch das arbeitspensum vermerkt sein?
Mo, 04/09/2017 - 18:44
Jeannette Folke
Walter Büchi steht 42 im betrieb weiter unten auf abruf. Ich wollte 40 er sagte 50 hätten wir abgemacht aber ich weiss ja was ich kann zeitlich
Mo, 04/09/2017 - 18:54
Walter Büchi
davon ausgehend, dass ein bewerbungsgespräch stattfand und sie einen vertrag bekommen haben, hat der ag mit sicherheit genug beweise für arbeitsverhältnis.
dieses kann frühestens am ersten arbeitstag auf die nächsten 7 tage gekündigt werden.
Mo, 04/09/2017 - 19:32
Fabian A. Gaglione
...ohne die verbindliche Unterschrift hat doch schlussendlich niemand zugestimmt ???Und wenn der AG sogar von Anfang GRUNDLEGENDESdes Vertrags nicht einhält , ist dieses Arbeitsverhältnis doch wohl UNZUMUTBAR wegen fehlendem Vertrauensverhältnis sowie Mangel an Treu und Glauben....`?
Mo, 04/09/2017 - 20:01
Walter Büchi
zu prüfen wäre ob ein mündlicher vertrag zustande kam. ich meine ja, ein bewerbungsgespräch hat wohl stattgefunden und die fragestellerin hat zugestimmt.
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-kann-ich-zu...
Mo, 04/09/2017 - 20:13
Jeannette Folke
Walter Büchi zugestimmt ja aber nicht zu dem was er schlussendlich behauptet und im vertrag stehts auch komplet anders
Mo, 04/09/2017 - 18:42
Marco Peter
Achtung wenn du deine Arbeit verweigerst, sprich die 7 Tage KF nicht mehr gehst. Kann dein noch AG dich mit einer Konvetionalstraffe belangen
Mo, 04/09/2017 - 18:49
Beat Weissen
Ob bereits ein mündlicher Vertrag entstanden ist, ergibt sich aus den jeweiligen Umständen.
Wird z. B. anlässlich eines Gespräch eigentlich alles geregelt, aber darauf hingwiesen, dass es noch schriftlich fixiert wird, ist gemäss Rechtsprechung kein mündlicher Vertrag zustandegekommen.
Deshalb meine Frage: Wurde beim mündlichen Gespräch ein schriftlicher Vertrag vereinbart?
Wenn nein, kam ein mündlicher zustande.
Wenn ja, kam kein Vertrag zustande.
Mo, 04/09/2017 - 20:10
Jeannette Folke
Ja es hiess es kommt schriftlich. Vereinbart wurde 40% (er sagt 50% soviel könnte ich aber nicht mal). Dann wurde vereinbart montag abend sicher nicht (und noch 4 verteilte stunden was schichtmässig aber machbar gewesen wäre..also led ein abend ganz blockiert). Er gab mir jede montag abend schicht!!!!
Nu hiess es im chat ich sei unprofessionell nach einer schicht zu künden. Die kennt mich und meine gründe nicht . Sowas ist n no go und ich bin ausm chat raus (hab darauf nur geantwortet, dass sie meine gründe nicht kenne..schriftlich bleib ich immer anständig ☺️)