#arbeitsrecht

Ein Kollege hat einen Festvertrag 100%. Probezeit schon lange vorbei. Nun wurde er Krank (Magendarmgrippe) und 2 Tage zu Hause geblieben. Der Arbeitgeber hat ihm wegen der Absenz 80 Franken vom Lohn abgezogen. Darf er das? Der Vertrag unterliegt nicht dem GAV.

Danke für Eure Antworten.

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Wenn KEINE Taggeldversicherung abgeschlossen wurde darf KEIN Abzug getätigt werden. Der Arbeitnehmer hat ab dem 1. Tag den VOLLEN Lohn zu gute, jedoch nur für eine sehr beschränkte Zeit (siehe Skalen).

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