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Arbeitslosenkasse/Geld
Mein Mann hat 10 Jahre 100% gearbeitet bevor er per Oktober 2014 die Kündigung erhalten hat. Er hat bis jetzt Arbeitslosengeld bekommen zuerst 100% und dann 30%. Ab Dezember 15 hatte er eine Festanstellung zu 70 % wovon er 3 Monate von der Kasse einarbeitungszuschüsse erhalten hat. Die anderen 30 % bekam er von der Arbeitslosenkasse Geld. Nun geht die Rahmenfrist zu ende. Ab wann kann er wieder eine neue Rahmenfrist beantragen? und was muss er erfüllt haben damit es eine neue gibt. Er ist für 2 kinder noch unterhaltspflichtig ( 4 und 1).
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Arbeitslosenkasse/Geld
Mein Mann hat 10 Jahre 100% gearbeitet bevor er per Oktober 2014 die Kündigung erhalten hat. Er hat bis jetzt Arbeitslosengeld bekommen zuerst 100% und dann 30%. Ab Dezember 15 hatte er eine Festanstellung zu 70 % wovon er 3 Monate von der Kasse einarbeitungszuschüsse erhalten hat. Die anderen 30 % bekam er von der Arbeitslosenkasse Geld. Nun geht die Rahmenfrist zu ende. Ab wann kann er wieder eine neue Rahmenfrist beantragen? und was muss er erfüllt haben damit es eine neue gibt. Er ist für 2 kinder noch unterhaltspflichtig ( 4 und 1).
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Patrick Fischer
(Admin) Vielleicht stehe ich auf dem Schlau? Aber Dein Mann arbeitet jetzt oder? Um Deine Frage zu beantworten; Rahmenfristen (AVIG 9) Für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit gelten grundsätzlich zweijährige Rahmenfristen.
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Patrick Fischer
Beitragszeit erfüllt (AVIG 13-14) Die Beitragszeit hat erfüllt, wer innerhalb der Rahmenfrist für die Beitragszeit während mindestens 12 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. (Es gibt einige Sonderregelungen, z.B. Alter).
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Sybille Koch
Mein mann arbeitet 70% und stempelt 30% weil er dort wo er arbeitet nicht 100% arbeiten kann
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Patrick Fischer
Somit ist er im Zwischenverdienst.
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Pascal Heidelberger
Eine neue Rahmenfrist Leistungsbezug kann ohne Unterbruch beantragt werden. Die Vorraussetzungen damit die Anspruchsberechtigung erteilt wird ,sind die gleichen wie beim 1. Mal (Vermittlungsfähig, genügend Beitragszeit (12 Monate in den letzten 24 Monaten) usw.
Einfach einen neuen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung anfordern und mit den nötigen Unterlagen einreichen.
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Sybille Koch
Aber er hat ja nicht 12 monate gearbeitet
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Fiechter Manuela
Dänn isch er lut RAV nüm bezugsberechtigt.
Er schaffed jetzt 70%. Für die restliche 30% müessd er zum Sozialamt ga.
Ich nime jedoch a, dass er vom Sozialsmt kei Geld bechund, solang er die 70% schaffed, weil er damit immer no meh verdient als Sozialant würdi aarächne (Grundbedarf).
Nichts desto trotz würdi mi bim Sozialamt mälde, eventuell hättet Ihr beidi Aaspruch uf Chrankekasseverbilligung
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Pascal Heidelberger
Dann wird er VERMUTLICH keinen Anspruch mehr haben. Aber definitiv kann dir das niemand sagen bevor nicht die Arbeitslosenkasse die Unterlagen geprüft hat.
Fr, 02/06/2017 - 15:49
Martin Brandl
Am besten geht dein Mann zum RAV und nimmt die Unterlagen mit der letzten 2 Jahre, dort kann man ihm sagen wie es ausschaut oder er wird an die Kasse verwiesen die für ihn zuständig ist! Normal steht auch auf der Abrechnung wie lange er noch Bezugsberechtigt ist.