Arbeitshandy kaputt

Mir ist das Arbeitshandy runter gefallen und nicht mehr zu reparieren. (Es geht noch aber die Sprünge im Glas sind nicht mehr zu beheben.) Es wurde ein Ersatzgerät gekauft. Der Betrag für dieses Gerät will der Arbeitgeber jetzt meinem Lohn abziehen und meint, ich soll es meiner Haftpflichtversicherung melden.
Muss ich wirklich dafür haften?

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Kommentare

Robert Schweng

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Rene Loosli Er darf das nicht direkt am Lohn abziehen !!
Aber du must das deiner Versicherung melden und er kann die Rechnung deiner Versicherung senden !!

Sybille Rellstab Laie: Ich denke ehrlich gesagt nicht dass er Dir das einfach vom Lohn abziehen kann. Folgendes finde ich dazu: "Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er dem Arbeitgeber zufügt. Bei absichtlicher Schädigung haftet er voll. Liegt jedoch Fahrlässigkeit vor, muss der Arbeitnehmer höchstens einen Teil des Schadens übernehmen; bei leichter Fahrlässigkeit muss sich der Arbeitnehmer keinen Lohnabzug gefallen lassen" Die Frage ist nun also wie das beurteilt wird. Ich sehe keine absichtliche Schädigung.

Armin Moser Nei, da münds nid. Nume wenn da grob fahrlässig ish gsi !
https://www.google.ch/amp/s/amp.20min.ch/10715539

Andreas Thanner Das Handy ist zu 100% vom Arbeitgeber zu finanzieren.
Dieses Werkzeug wurde ordnungsgemäss nach Anweisung des Arbeitgebers gebraucht. Weder wurde damit ein Nagel eingeschlagen noch anderweitig falsch damit umgegangen. Der Arbeitgeber haftet vollumfänglich für Schäden die durch die Ausübung des Berufes des Mitarbeiters entstehen, solange kein Verschulden des AN vorliegt.
Hier kann eine Forderung abgewiesen werden und wenn diese doch vom Lohn abgezogen wird, dem AG mit rechtlichen Konsequenzen gedroht werden.

Riley Knopf Andreas Thanner Danke lieber Andreas!! 🙌
Kann ich das irgendwie gescheit untermauern? Wo finde ich die Gesetzeslage?

Gian-Reto Willi Riley Knopf In den Links welche in diesem Beitrag gepostet wurden 😉. OR Art. 321e Abs.1.

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