Arbeitgeber droht mit Kündigung wie verhalte ich mich in dieser Situation richtig?
Er legt mir nahe, eine neue Arbeitsstelle zu suchen!

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter H Beutler einfach - unter der Beachtung der Fristen - akzeptieren und gut

Sandra Schnelli-Kehrli eine ahnfechtung macht auch kein sinn, auch wenn man recht bekommen sollte, bleibt dass pychische und dass nciht willkommen sein

Birgit Rechsteiner naja, eine Drohung alleine nützt ja noch nix...
Wenn er dir künden will, dann muss er die Kündigung begründen - wird ja jetzt bei der Drohung schon einen Grund angegeben haben.
Jetzt verbesserst du dich in den Punkten, die der Chef angebracht hat - kann ja sein, dass er dir nicht kündigt. Daneben Job suchen würde ich auch empfehlen...

Dominic Gähler Macht es Sinn wen ich sage sie sollen die Kündigung durchziehen?

Birgit Rechsteiner Wenn du willst - gibt aber Einstelltage auf dem RAV

Robert Schweng Dominic Gähler ich würde dem nachkommen und mir eine neue Arbeitsstelle suchen. So entstehen im Fall der Fälle keine Lücken.
Ausserdem sieht es besser aus, wenn sie gekündigt haben.

Andreas Thanner Eine Kündigungsandrohung ist keine Drohung im strafrechtlichen Sinn.
Sie können nur eines machen: Nicken und anfangen eine Stelle zu suchen. Sie können sich das aber auch noch monate- und jahrelang gefallen lassen, wenn der AG diesen Umgang mit Ihnen pflegen will.
Thema RAV: Es kommt NICHT (!) darauf an WER gekündigt hat! Sperrtage gibt es für den Grund! Nur weil ein AG kündigt heisst das noch lange nicht, dass dafür keine Sperrtage verhängt werden. Kündigt der Arbeitgeber Ihnen, weil Sie sich daneben benommen haben, also das Verschulden bei Ihnen liegt, dann wird die Arbeitslosenkasse Sie mit Einstelltagen bestrafen.
Kündigt der Arbeitgeber Ihnen nur aus dem Grund, damit Sie keine Sperrtage beim RAV erhalten, wird die Arbeitslosenkasse diese Kündigung als selbstverschuldet betrachten und Ihnen volle 3 Monate die Leistungen streichen.

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