Arbeite im Stundenlohn LGAV.
In meinen Ferien ist die Grossmutter verstorben wie wird das geregelt hab ich da Anspruch?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Tod der Grossmutter idR 1 Tag frei.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Guckst du OR!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

anspruch gibt es bei ausfall nur für unterstützungspflichtige angehörige!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Falsch!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

1. es könnte u.u. kompensation verlangt werden.
2. der fragesteller hatte ja frei!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ciara Gomez

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein, keine Anspurch. Ich sehe es wie Herr Büchi du hattest ja frei.
Deshalb auch keine unverschuldete Verhinderung der Arbeit . 😎😎😎

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sybille Rellstab

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

LGAV Art 20 anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage sofern sie auf arbeitstage im betrieb fallen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sybille Rellstab

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ciara Gomez

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sybille Rellstab es war in den Ferien, deshalb auch kein Arbeitstag für den AN. 🤔🤔🤔

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sybille Rellstab

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

behaupte ich was anderes? Ich zitiere den Art. 20, nicht mehr und nicht weniger.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melii Schaurhofer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Und die Ferien wären dafür gedacht sich zu erholen und nicht um zu trauern.. möchte mein beileid aussprechen..😶

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Armin Moser

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

nei git khei aaspruch wääme döt nöd schaffet.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden