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Anscheinend doch O.o (Bezug zum aktuellsten Thema der Gruppe)
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Bubu Sandra
isch den de ander e majestät?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Bubu Sandra
wär jo mol grundfrog zum kläre
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Pascal Heidelberger
Nöö, abers Oberhaupt, lies de gsetzestext im artikel. Majestätsbeleidigung isxh nur en alte begriff defür
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Bubu Sandra
Art. 269 1. Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat. / Verletzung schweizerischer Gebietshoheit
Verletzung schweizerischer Gebietshoheit
Wer in Verletzung des Völkerrechts auf schweizerisches Gebiet eindringt, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Robert Schweng
Zitat Spiegel:
Warum ist der Paragraf 103 umstritten?
Der Paragraf sieht mit einer Höchststrafe von drei oder fünf Jahren Haft ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß vor - verglichen mit dem Strafmaß für eine Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, die für alle Bundesbürger gilt. Demnach droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Vor allem aber führen Kritiker an, dass der Paragraf 103 nicht mehr zeitgemäß sei. Tatsächlich stammt er aus dem Jahr 1871, also noch aus dem Kaiserreich, und schützte das Recht monarchischer Oberhäupter.