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(Anonym):Wir sind ein unverheiratetes Paar wohnen getrennt und möchten zusammenziehen.
Ist es dabei möglich einen Konkubinatsvertrag so zu vereinbaren, dass das Betreibungsamt den Lohn des Partners nicht mit pfänden darf?
Wenn ja, wie und muss dieser Vertrag verfasst sein?
Danke sehr... 🙏
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(Anonym):Wir sind ein unverheiratetes Paar wohnen getrennt und möchten zusammenziehen.
Ist es dabei möglich einen Konkubinatsvertrag so zu vereinbaren, dass das Betreibungsamt den Lohn des Partners nicht mit pfänden darf?
Wenn ja, wie und muss dieser Vertrag verfasst sein?
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Kommentare
Mo, 25/03/2019 - 14:40
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Es kommt auf verschiedenes drauf an.
was man nicht vermeiden kann ist die Berechnung des benötigten Geldes - wenn ihr zusammen wohnt, ist das weniger, als wenn man alleine wohnt.
Den Lohn des Konkubinatpartners pfänden geht z.B. nur, wenn der Schuldner nicht mehr arbeitet, und dafür für den Partner den Haushalt macht, oder die Kinder erzieht - dann muss der Partner dem Schuldner einen gewissen Lohn anrechnen, der dann wiederum gepfändet werden darf.
Bruno Leemann Einen ganz normalen Gütergemeinschaftsvertrag ( Konkubinatsvertrag aufsetzen. Das Einkommen des Partners wird sowiso in Ihrer Situation nie gepfändet.
Walter Büchi bge 130 iii 765
wenn ein konkubinat als "stabil" klassifiziert wird, kann das betreibungsamt das einkommen des partners in die existenzminimumsberechnung einfliessen lassen.
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...